Einstellung von Rechtspflegeranwärtinnen und -anwärtern
- Erschienen amDie Vizepräsidentin des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Frau Gisela Thaeren-Daig, hat am vergangenen Freitag 20 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern die Urkunden über ihre Ernennung zu Beamten auf Widerruf zum 1. Oktober 2017 ausgehändigt. Heute erfolgte im Brandenburgischen Oberlandesgericht ihre Vereidigung.
Die Auswahl der Anwärterinnen und Anwärter wurde aus einem Kreis von insgesamt 283 Bewerberinnen und Bewerbern getroffen. Die Ausbildung zum Rechtspflegerberuf dauert 3 Jahre und umfasst ein Fachstudium von mindestens 18 Monaten Dauer und berufspraktische Studienzeiten. Das Studium absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Es umfasst sämtliche Aufgabenbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den Bereichen des Zivil-, Familien- und Strafprozessrechts. Gegenstand der Ausbildung sind sämtliche Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechtspflegers, darunter auch das Grundbuchrecht, Nachlassrecht, Registerrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.
Die berufspraktische Ausbildung absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter in verschiedenen Abteilungen der Amts- und Landgerichte des Landes Brandenburg sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen können sodann zu Beamten auf Probe ernannt werden und die Tätigkeit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften aufnehmen.
Judith Janik
Pressesprecherin
Brandenburg an der Havel, den 2. Oktober 2017