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Die Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge ist rechtskräftig

Beschluss vom 21. Mai 2025 - 4 StR 124/25

- Erschienen am 02.06.2025

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 21. Mai 2025 die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Neuruppin (Az. 22 Ks 12/23) als unbegründet verworfen.

Das Landgericht Neuruppin hat den zum Urteilszeitpunkt 26 Jahre alten Angeklagten am 8. Oktober 2024 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. 

Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig. 

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Datum
02.06.2025