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Nachwuchs für den Rechtspflegerberuf eingestellt

- Erschienen am 01.10.2018

Heute haben 14 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter von der Vizepräsidentin des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Frau Gisela Thaeren-Daig, die Urkunden über ihre Ernennung zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ausgehändigt bekommen und den Amtseid abgelegt. Die Auswahl der Anwärterinnen und Anwärter ist aus einem Kreis von insgesamt 216 Bewerberinnen und Bewerbern getroffen worden.

Frau Thaeren-Daig hob in ihrer Begrüßung die Vielseitigkeit und Bedeutung des Rechtspflegerberufs hervor. Rechtspfleger werden sachlich unabhängig in Grundbuchverfahren, bei der Führung der amtlichen Register wie etwa des Handelsregisters, in Familien-, Vormundschafts- und Betreuungsverfahren tätig, ebenso wie in Nachlassverfahren, bei der Durchführung der Zwangsversteigerung oder in Insolvenzverfahren. Sie sind in vielen Gerichten erster Ansprechpartner der Bürger auf der Rechtsantragsstelle, setzen die in Verfahren entstandenen Kosten fest und nehmen Aufgaben bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen wahr, bei der Zwangsvollstreckung aus zivilgerichtlichen Urteilen sowie bei der Führung von Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft.

Die für die Anwärterinnen und Anwärter beginnende Ausbildung zum Rechtspflegerberuf dauert 3 Jahre und umfasst ein Fachstudium von 20 Monaten Dauer an der Hochschule für WIrtschaft und Recht in Berlin und berufspraktische Studienzeiten, die in verschiedenen Abteilungen der Amts- und Landgerichte des Landes Brandenburg sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes absolviert werden. Sie endet mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen können sodann zu Beamten auf Probe ernannt werden und die Tätigkeit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften aufnehmen.

Judith Janik

Pressesprecherin

Brandenburg a.d. Havel, den1. Oktober 2018

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Datum
01.10.2018
Rubrik
Brandenburgisches Oberlandesgericht