So erreichen Sie uns
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Bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht wurde die gleitende Arbeitszeit eingeführt. Daher sind die nichtrichterlichen Bediensteten vorrangig in der Servicezeit zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr (freitags bis 12.00 Uhr) erreichbar.
Erreichbarkeit in dringenden Notfällen außerhalb der Dienststunden am Samstag, Sonntag und an den gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr:
Telefon: 0152 015 88 265
Die Rechtsantragstelle kann telefonisch unter der Rufnummer 03381 39 - 9166 zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr (freitags bis 12.00 Uhr) erreicht werden.
Bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht wurde die gleitende Arbeitszeit eingeführt. Daher sind die nichtrichterlichen Bediensteten vorrangig in der Servicezeit zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr (freitags bis 12.00 Uhr) erreichbar.
Erreichbarkeit in dringenden Notfällen außerhalb der Dienststunden am Samstag, Sonntag und an den gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr:
Telefon: 0152 015 88 265
Die Rechtsantragstelle kann telefonisch unter der Rufnummer 03381 39 - 9166 zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr (freitags bis 12.00 Uhr) erreicht werden.
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Hausanschrift
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 39 - 90
Telefax: 03381 39 - 9350 und 03381 39 - 9360E-Mail: Verwaltung@olg.brandenburg.de
Postanschrift
Brandenburgisches Oberlandesgericht
14767 Brandenburg an der HavelNebenstelle Dezernat 5
Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Dezernat 5 -
Magdeburger Straße 51
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 39 - 9444Hausanschrift
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 39 - 90
Telefax: 03381 39 - 9350 und 03381 39 - 9360E-Mail: Verwaltung@olg.brandenburg.de
Postanschrift
Brandenburgisches Oberlandesgericht
14767 Brandenburg an der HavelNebenstelle Dezernat 5
Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Dezernat 5 -
Magdeburger Straße 51
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 39 - 9444Hinweis: E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden!
Hinweis: E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden!
Anwaltsgerichtshof bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der HavelAnsprechpartnerinnen:
- Justizbeschäftigte Melanie Baier, Telefon: 03381 39 - 9133
- Justizbeschäftigte Anja Wulkow, Telefon: 03381 39 - 9165
Anwaltsgerichtshof bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der HavelAnsprechpartnerinnen:
- Justizbeschäftigte Melanie Baier, Telefon: 03381 39 - 9133
- Justizbeschäftigte Anja Wulkow, Telefon: 03381 39 - 9165
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Informationen für Menschen mit Behinderung
Den barrierefreien Zugang finden Sie am Haupteingang des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Wenn Sie den Besucherparkplatz bzw. die Straßenbahnhaltestelle in Richtung des Haupteingangs des Oberlandesgerichts - entlang der Hinweisschilder - verlassen, kommen Sie direkt an die Rampe beim Haupteingang. Die Tür am Besuchereingang öffnet sich automatisch nach außen.
Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung (siehe nachfolgende Kontaktdaten).Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
Informationen für Menschen mit Behinderung
Den barrierefreien Zugang finden Sie am Haupteingang des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Wenn Sie den Besucherparkplatz bzw. die Straßenbahnhaltestelle in Richtung des Haupteingangs des Oberlandesgerichts - entlang der Hinweisschilder - verlassen, kommen Sie direkt an die Rampe beim Haupteingang. Die Tür am Besuchereingang öffnet sich automatisch nach außen.
Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung (siehe nachfolgende Kontaktdaten).Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
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So finden Sie das Brandenburgische Oberlandesgericht:
Die Stadt Brandenburg an der Havel und das Brandenburgische Oberlandesgericht sind aus jeder Richtung sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos zu erreichen.
Mit dem Auto benutzen Sie aus Richtung Berlin oder Magdeburg kommend zweckmäßigerweise die BAB 2 bis zur Abfahrt "Brandenburg". Von dort folgen Sie der Beschilderung in Richtung der Stadt Brandenburg. Nach Erreichen der Stadtgrenze fahren Sie auf der Bundesstraße 1 in Richtung Magdeburg/Genthin. Sie gelangen so auf den sogenannten Zentrumsring. Von hier aus führt Sie die Beschilderung direkt zum Oberlandesgericht.
Der Besucherparkplatz befindet sich in der Vereinsstraße und ist gleichfalls ausgeschildert.
Hinweis!
Wegen der Vollsperrung der Brücke am Altst. Bahnhof wird seit dem 6. Dezember 2019 der gesamte Fahrzeugverkehr weiträumig umgeleitet.
Natürlich erreichen Sie die Stadt Brandenburg auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Empfehlenswert ist die Benutzung der Regionalbahnlinie RE 1. Die Züge verkehren in kurzen Zeitabständen zwischen Berlin und Genthin/Magdeburg. Vom Hauptbahnhof Brandenburg können Sie das Oberlandesgericht mit jeder Straßenbahnlinie erreichen. Diese verkehren vom Bahnhofsvorplatz aus.
So finden Sie das Brandenburgische Oberlandesgericht:
Die Stadt Brandenburg an der Havel und das Brandenburgische Oberlandesgericht sind aus jeder Richtung sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos zu erreichen.
Mit dem Auto benutzen Sie aus Richtung Berlin oder Magdeburg kommend zweckmäßigerweise die BAB 2 bis zur Abfahrt "Brandenburg". Von dort folgen Sie der Beschilderung in Richtung der Stadt Brandenburg. Nach Erreichen der Stadtgrenze fahren Sie auf der Bundesstraße 1 in Richtung Magdeburg/Genthin. Sie gelangen so auf den sogenannten Zentrumsring. Von hier aus führt Sie die Beschilderung direkt zum Oberlandesgericht.
Der Besucherparkplatz befindet sich in der Vereinsstraße und ist gleichfalls ausgeschildert.
Hinweis!
Wegen der Vollsperrung der Brücke am Altst. Bahnhof wird seit dem 6. Dezember 2019 der gesamte Fahrzeugverkehr weiträumig umgeleitet.
Natürlich erreichen Sie die Stadt Brandenburg auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Empfehlenswert ist die Benutzung der Regionalbahnlinie RE 1. Die Züge verkehren in kurzen Zeitabständen zwischen Berlin und Genthin/Magdeburg. Vom Hauptbahnhof Brandenburg können Sie das Oberlandesgericht mit jeder Straßenbahnlinie erreichen. Diese verkehren vom Bahnhofsvorplatz aus.
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Zugangskontrollen
Im Eingangsbereich des Brandenburgischen Oberlandesgerichts werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.
Sollte es in dem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Zugangskontrollen
Im Eingangsbereich des Brandenburgischen Oberlandesgerichts werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.
Sollte es in dem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Nichtraucherschutz
Im gesamten Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ist das Rauchen nicht gestattet.
Cafeteria
Das Brandenburgische Oberlandesgericht verfügt über keine Cafeteria. Bitte beachten Sie, dass es keine Versorgung mit warmen Essen im Hause gibt. Kaffee, Kaltgetränken und Snacks können über einen Automaten bezogen werden.
Nichtraucherschutz
Im gesamten Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ist das Rauchen nicht gestattet.
Cafeteria
Das Brandenburgische Oberlandesgericht verfügt über keine Cafeteria. Bitte beachten Sie, dass es keine Versorgung mit warmen Essen im Hause gibt. Kaffee, Kaltgetränken und Snacks können über einen Automaten bezogen werden.
Zeugenbetreuer und Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung
JAI Stefan Müller Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung. |
Justizbeschäftigte Bettina Müller |
Allgemeine Informationen für Zeugen finden Sie unter nachfolgendem Link:
JAI Stefan Müller Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung. |
Justizbeschäftigte Bettina Müller |
Allgemeine Informationen für Zeugen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Anfragen zu einzelnen Gerichtsentscheidungen
JAF Jana Haase E-Mail: Dezernat6@olg.brandenburg.de |
Allgemeine Informationen zu Gerichtsentscheidungen finden Sie unter nachfolgendem Link:
JAF Jana Haase E-Mail: Dezernat6@olg.brandenburg.de |
Allgemeine Informationen zu Gerichtsentscheidungen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Gleichstellungsbeauftragte, Personalvertretung
Kontaktdaten der Gleichstellungsbeauftragten, Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen beim Brandenburgischen Oberlandesgericht finden Sie unter nachfolgendem Link.
Kontaktdaten der Gleichstellungsbeauftragten, Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen beim Brandenburgischen Oberlandesgericht finden Sie unter nachfolgendem Link.