Herzlich willkommen
auf der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Ich freue mich über Ihr Interesse an der Arbeit unseres Gerichts.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das heißt in Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie für den Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es ist als Berufungs-, Beschwerde- oder Revisionsinstanz für die Überprüfung von Entscheidungen der brandenburgischen Amts- und Landgerichte zuständig.
Zu seinem Bezirk gehören die vier Landgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam sowie 23 Amtsgerichte, für die das Brandenburgische Oberlandesgericht auch eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ebenfalls an das Oberlandesgericht angebunden sind die Sozialen Dienste der Justiz, die sich insbesondere mit Bewährungshilfe und Führungsaufsicht beschäftigen.
Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unabhängige Rechtsprechung zu sichern und zu stärken, muss Justiz verständlich und transparent sein. Deshalb möchten wir Ihnen auf den folgenden Internetseiten einen Einblick in die Geschichte, Aufgaben, Funktionen und Dienstleistungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geben. Hier finden Sie auch Informationen über die aktuelle Rechtsprechung und weiterführende Links zu verschiedenen Serviceleistungen.
Sie sind herzlich eingeladen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Klaus-Christoph Clavée
Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts