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  • Grußwort
    Klaus-Christoph Clavée

    Herzlich willkommen

    auf der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Ich freue mich über Ihr Interesse an der Arbeit unseres Gerichts.

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das heißt in Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie für den Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es ist als Berufungs-, Beschwerde- oder Revisionsinstanz für die Überprüfung von Entscheidungen der brandenburgischen Amts- und Landgerichte zuständig.

    Zu seinem Bezirk gehören die vier Landgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam sowie 23 Amtsgerichte, für die das Brandenburgische Oberlandesgericht  auch eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ebenfalls an das Oberlandesgericht angebunden sind die Sozialen Dienste der Justiz, die sich insbesondere mit Bewährungshilfe und Führungsaufsicht beschäftigen.

    Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unabhängige Rechtsprechung zu sichern und zu stärken, muss Justiz verständlich und transparent sein. Deshalb möchten wir Ihnen auf den folgenden Internetseiten einen Einblick in die Geschichte, Aufgaben, Funktionen und Dienstleistungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geben. Hier finden Sie auch Informationen über die aktuelle Rechtsprechung  und weiterführende Links zu verschiedenen Serviceleistungen.

    Sie sind herzlich eingeladen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

    Klaus-Christoph Clavée
    Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

    Klaus-Christoph Clavée

    Herzlich willkommen

    auf der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Ich freue mich über Ihr Interesse an der Arbeit unseres Gerichts.

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das heißt in Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie für den Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es ist als Berufungs-, Beschwerde- oder Revisionsinstanz für die Überprüfung von Entscheidungen der brandenburgischen Amts- und Landgerichte zuständig.

    Zu seinem Bezirk gehören die vier Landgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam sowie 23 Amtsgerichte, für die das Brandenburgische Oberlandesgericht  auch eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ebenfalls an das Oberlandesgericht angebunden sind die Sozialen Dienste der Justiz, die sich insbesondere mit Bewährungshilfe und Führungsaufsicht beschäftigen.

    Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unabhängige Rechtsprechung zu sichern und zu stärken, muss Justiz verständlich und transparent sein. Deshalb möchten wir Ihnen auf den folgenden Internetseiten einen Einblick in die Geschichte, Aufgaben, Funktionen und Dienstleistungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geben. Hier finden Sie auch Informationen über die aktuelle Rechtsprechung  und weiterführende Links zu verschiedenen Serviceleistungen.

    Sie sind herzlich eingeladen, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

    Klaus-Christoph Clavée
    Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

  • Gerichtsleitung

    Präsident

    Präsident:

    Klaus-Christoph Clavée
    Telefon: 03381 39 - 90 (Vorzimmer)
    über Telefonzentrale

    Vizepräsident:

    Gerhard Berger
    Telefon: 03381 39 - 90 (Vorzimmer)
    über Telefonzentrale

    Präsident

    Präsident:

    Klaus-Christoph Clavée
    Telefon: 03381 39 - 90 (Vorzimmer)
    über Telefonzentrale

    Vizepräsident:

    Gerhard Berger
    Telefon: 03381 39 - 90 (Vorzimmer)
    über Telefonzentrale

    Pressestelle

    Pressesprecherin:
    R'inOLG Vera Krüger-Velthusen
    Telefon: 03381 39 - 9306
    Handy: 01520 15 88 255
    E-Mail: Pressesprecher@olg.brandenburg.de

    Stellv. Pressesprecher:
    ROLG Ulrich Zwick
    Telefon: 03381 39 - 9402
    E-Mail: Pressesprecher@olg.brandenburg.de

    Pressestelle

    Pressesprecherin:
    R'inOLG Vera Krüger-Velthusen
    Telefon: 03381 39 - 9306
    Handy: 01520 15 88 255
    E-Mail: Pressesprecher@olg.brandenburg.de

    Stellv. Pressesprecher:
    ROLG Ulrich Zwick
    Telefon: 03381 39 - 9402
    E-Mail: Pressesprecher@olg.brandenburg.de

    Datenschutzbeauftragte

    Datenschutzbeauftragte:
    R'inOLG Judith Janik
    Telefon: 03381 39 - 9175
    E-Mail: Datenschutzbeauftragter@olg.brandenburg.de

    Datenschutzbeauftragte

    Datenschutzbeauftragte:
    R'inOLG Judith Janik
    Telefon: 03381 39 - 9175
    E-Mail: Datenschutzbeauftragter@olg.brandenburg.de

  • Rechtsprechung

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel wurde am 01. Dezember 1993 errichtet. Es ist für das gesamte Land Brandenburg zuständig.

    Aufgabe des Oberlandesgerichtes ist es, in Zivilsachen über die Rechtsmittel, also Berufungen und Beschwerden, gegen Urteile und sonstige Entscheidungen der vier Landgerichte in Brandenburg bzw. in Familiensachen der Familiengerichte, die bei den Amtsgerichten angesiedelt sind, zu entscheiden.

    Darüber hinaus wirkt das OLG neben seiner Funktion als Rechtsmittelgericht auch in Straf-, Bußgeld- und Rehabilitierungssachen bei besonders schwerwiegenden Delikten, etwa gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, als erstinstanzliches Gericht. Für den Fall, dass Sie selbst ein Verfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu führen haben, ist darauf hinzuweisen, dass die Vertretung der Parteien durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss.

    Die sachliche Zuständigkeit der einzelnen Senate ergibt sich im Detail aus dem nachfolgendem Geschäftsverteilungsplan.

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel wurde am 01. Dezember 1993 errichtet. Es ist für das gesamte Land Brandenburg zuständig.

    Aufgabe des Oberlandesgerichtes ist es, in Zivilsachen über die Rechtsmittel, also Berufungen und Beschwerden, gegen Urteile und sonstige Entscheidungen der vier Landgerichte in Brandenburg bzw. in Familiensachen der Familiengerichte, die bei den Amtsgerichten angesiedelt sind, zu entscheiden.

    Darüber hinaus wirkt das OLG neben seiner Funktion als Rechtsmittelgericht auch in Straf-, Bußgeld- und Rehabilitierungssachen bei besonders schwerwiegenden Delikten, etwa gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, als erstinstanzliches Gericht. Für den Fall, dass Sie selbst ein Verfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zu führen haben, ist darauf hinzuweisen, dass die Vertretung der Parteien durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss.

    Die sachliche Zuständigkeit der einzelnen Senate ergibt sich im Detail aus dem nachfolgendem Geschäftsverteilungsplan.

  • Justizverwaltung

    Neben seiner Hauptaufgabe, der Rechtsprechung, hat das Oberlandesgericht für die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg eine Fülle von Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Es ist als Justizverwaltungsbehörde landesweit zuständig für die Betreuung der vier Landgerichte und vierundzwanzig Amtsgerichte des Landes eingeschlossen Grundbuchämter und Gerichtsvollzieherdienst.

    Hierzu zählen allgemeine Verwaltungsangelegenheiten wie Personalverwaltung oder Haushaltsbewirtschaftung. Hinzu kommen Verwaltungsaufgaben anderer Art wie etwa die Betreuung der Rechtsreferendare des Landes, Angelegenheiten der Notare, Zentrale Führungsaufsichtsstelle oder Ausübung der Dienstaufsicht über die nachgeordneten Gerichte.

    Neben seiner Hauptaufgabe, der Rechtsprechung, hat das Oberlandesgericht für die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg eine Fülle von Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Es ist als Justizverwaltungsbehörde landesweit zuständig für die Betreuung der vier Landgerichte und vierundzwanzig Amtsgerichte des Landes eingeschlossen Grundbuchämter und Gerichtsvollzieherdienst.

    Hierzu zählen allgemeine Verwaltungsangelegenheiten wie Personalverwaltung oder Haushaltsbewirtschaftung. Hinzu kommen Verwaltungsaufgaben anderer Art wie etwa die Betreuung der Rechtsreferendare des Landes, Angelegenheiten der Notare, Zentrale Führungsaufsichtsstelle oder Ausübung der Dienstaufsicht über die nachgeordneten Gerichte.

  • Historie

    Geschichte

    Am 1. September 1991 wurde im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg in Potsdam der „Aufbaustab Oberlandesgericht“ eingerichtet. Leiter des Aufbaustabes war der spätere Gründungspräsident des Oberlandesgerichts Dr. Peter Macke. Der Aufbaustab sollte im Zusammenwirken mit den Gerichten und der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Ministerium der Justiz den Aufbau der Justiz des Landes Brandenburg vorantreiben. Zu seinen Aufgaben gehörten neben personellen Angelegenheiten insbesondere die Unterbringung der Gerichte, Mitarbeit an Gesetzgebungsverfahren sowie eine strukturelle Neuorganisation der Gerichtsbarkeit entsprechend den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes. Nachdem die Landesregierung entschieden hatte, das Oberlandesgericht in der Stadt Brandenburg an der Havel zu errichten, zog der Aufbaustab im Sommer 1993 von Potsdam nach Brandenburg in das Gebäude am Gertrud-Piter-Platz 11. Am 1. Dezember 1993 trat das Gerichtsverfassungsgesetz im Land Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig wurde das Brandenburgische Oberlandesgericht errichtet.

    Gebäude

    Das am Rand des historischen Stadtzentrums gelegene Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wurde in den Jahren 1954/1955 nach Entwürfen der Architekten D. Just, H. Mebes und O. Richter errichtet. Der dreiflügelige Bau umfasst drei Geschosse. Der leicht geschwungenen Fassade ist ein Portalbau vorgelagert, der den Hauptflügel asymmetrisch unterteilt. Das Gebäudeinnere ist entsprechend seiner jeweiligen Nutzung vielfach umgestaltet worden. Das zunächst als Sonderschule beim Zentralkomitee der SED errichtete und später als Bezirksparteischule sowie pädagogische Hochschule genutzte Gebäude diente bis 1990 auch der Unterbringung von zahlreichen Schulungsteilnehmern und Lehrkräften. Heute umfasst das Gebäude neben sechs Sitzungssälen, einer Bibliothek und insgesamt 160 Diensträume. Das IT-Dezernat des Gerichts ist in einer Nebenstelle in der Magdeburger Straße 51 untergebracht.

    Nutzung des Hauptgebäudes:

    1955 – 1972 Sonderschule beim Zentralkomitee der SED
    1973 – 1977 Bezirksparteischule der SED
    1978 – 1990 Pädagogische Hochschule „Karl Liebknecht“ Potsdam, Institut für die Weiterbildung ausländischer Deutschlehrer
    1990 Übergang an die Treuhandanstalt
    1990 - 1993 Vermietung an verschiedene Nutzer, u.a. Finanzamt, Grundstücks- und Vermögensamt, Barmer Ersatzkasse, Hotel
    1993 Umbauarbeiten für die Aufnahme des zukünftigen Brandenburgischen Oberlandesgerichts
    1. Dez. 1993 Errichtung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

    Eine nähere Darstellung des Gebäudes sowie seiner Nutzung enthält der Beitrag „Das Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts“ von Marcus Alert in der im NOMOS-Verlag erschienenen Festgabe zur Eröffnung des Brandenburgischen Oberlandesgericht

    Geschichte

    Am 1. September 1991 wurde im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg in Potsdam der „Aufbaustab Oberlandesgericht“ eingerichtet. Leiter des Aufbaustabes war der spätere Gründungspräsident des Oberlandesgerichts Dr. Peter Macke. Der Aufbaustab sollte im Zusammenwirken mit den Gerichten und der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Ministerium der Justiz den Aufbau der Justiz des Landes Brandenburg vorantreiben. Zu seinen Aufgaben gehörten neben personellen Angelegenheiten insbesondere die Unterbringung der Gerichte, Mitarbeit an Gesetzgebungsverfahren sowie eine strukturelle Neuorganisation der Gerichtsbarkeit entsprechend den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes. Nachdem die Landesregierung entschieden hatte, das Oberlandesgericht in der Stadt Brandenburg an der Havel zu errichten, zog der Aufbaustab im Sommer 1993 von Potsdam nach Brandenburg in das Gebäude am Gertrud-Piter-Platz 11. Am 1. Dezember 1993 trat das Gerichtsverfassungsgesetz im Land Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig wurde das Brandenburgische Oberlandesgericht errichtet.

    Gebäude

    Das am Rand des historischen Stadtzentrums gelegene Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wurde in den Jahren 1954/1955 nach Entwürfen der Architekten D. Just, H. Mebes und O. Richter errichtet. Der dreiflügelige Bau umfasst drei Geschosse. Der leicht geschwungenen Fassade ist ein Portalbau vorgelagert, der den Hauptflügel asymmetrisch unterteilt. Das Gebäudeinnere ist entsprechend seiner jeweiligen Nutzung vielfach umgestaltet worden. Das zunächst als Sonderschule beim Zentralkomitee der SED errichtete und später als Bezirksparteischule sowie pädagogische Hochschule genutzte Gebäude diente bis 1990 auch der Unterbringung von zahlreichen Schulungsteilnehmern und Lehrkräften. Heute umfasst das Gebäude neben sechs Sitzungssälen, einer Bibliothek und insgesamt 160 Diensträume. Das IT-Dezernat des Gerichts ist in einer Nebenstelle in der Magdeburger Straße 51 untergebracht.

    Nutzung des Hauptgebäudes:

    1955 – 1972 Sonderschule beim Zentralkomitee der SED
    1973 – 1977 Bezirksparteischule der SED
    1978 – 1990 Pädagogische Hochschule „Karl Liebknecht“ Potsdam, Institut für die Weiterbildung ausländischer Deutschlehrer
    1990 Übergang an die Treuhandanstalt
    1990 - 1993 Vermietung an verschiedene Nutzer, u.a. Finanzamt, Grundstücks- und Vermögensamt, Barmer Ersatzkasse, Hotel
    1993 Umbauarbeiten für die Aufnahme des zukünftigen Brandenburgischen Oberlandesgerichts
    1. Dez. 1993 Errichtung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

    Eine nähere Darstellung des Gebäudes sowie seiner Nutzung enthält der Beitrag „Das Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts“ von Marcus Alert in der im NOMOS-Verlag erschienenen Festgabe zur Eröffnung des Brandenburgischen Oberlandesgericht