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Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts © Brandenburgisches Oberlandesgericht, Foto: Stefan Dossow
Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gebäude des Brandenburgischen Oberlandesgerichts © Brandenburgisches Oberlandesgericht, Foto: Stefan Dossow

Anschrift

Organisation
Organisation:
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Standort
Straße:
Gertrud-Piter-Platz 11
PLZ Ort:
14770 Brandenburg an der Havel
Ansprechpartner:
Telefon:
+49 3381 39-90
Fax:
+49 3381 39-9350
Fax 2:
+49 3381 39-9360

Nebenstelle Dezernat 5

Organisation
Organisation:
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Standort
Straße:
Magdeburger Straße 51
PLZ Ort:
14770 Brandenburg an der Havel
Ansprechpartner:
Nachname:
Brandenburgisches Oberlandesgericht

Postanschrift

Organisation
Standort
Büro/Einheit:
Brandenburgisches Oberlandesgericht
PLZ Ort:
14767 Brandenburg an der Havel
Ansprechpartner:

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.

E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.


Dienstzeit

Bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht wurde die gleitende Arbeitszeit eingeführt. Daher sind die nichtrichterlichen Bediensteten vorrangig in der Servicezeit zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr (freitags bis 12.00 Uhr) erreichbar.

Erreichbarkeit in dringenden Notfällen außerhalb der Dienststunden am Samstag, Sonntag und an den gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr:

Telefon: 0152 015 88 265

Die Rechtsantragstelle kann telefonisch unter der Rufnummer 03381 39 - 9166 zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr (freitags bis 12.00 Uhr) erreicht werden.

Bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht wurde die gleitende Arbeitszeit eingeführt. Daher sind die nichtrichterlichen Bediensteten vorrangig in der Servicezeit zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr (freitags bis 12.00 Uhr) erreichbar.

Erreichbarkeit in dringenden Notfällen außerhalb der Dienststunden am Samstag, Sonntag und an den gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr:

Telefon: 0152 015 88 265

Die Rechtsantragstelle kann telefonisch unter der Rufnummer 03381 39 - 9166 zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr (freitags bis 12.00 Uhr) erreicht werden.

  • Anwaltsgerichtshof

    Organisation
    Organisation:
    Anwaltsgerichtshof bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht
    Standort
    Straße:
    Gertrud-Piter-Platz 11
    PLZ Ort:
    14770 Brandenburg an der Havel
    Ansprechpartner:

    Ansprechpartnerinnen:

    Ansprechpartnerinnen:

    Ansprechpartner:
    Nachname:
    Justizbeschäftigte Melanie Baier
    Telefon:
    +49 3381 39-9133
    Ansprechpartner:
    Nachname:
    Justizbeschäftigte Anja Wulkow
    Telefon:
    +49 3381 39-9165
  • Zeugenbetreuung

    Zeugenbetreuer:

    Zeugenbetreuer:

    Ansprechpartner:
    Nachname:
    Herr JAI Stefan Müller
    Telefon:
    +49 3381 39-9227
    Ansprechpartner:
    Nachname:
    Frau Justizbeschäftigte Bettina Müller
    Telefon:
    +49 3381 39-9151

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

    Allgemeine Informationen für Zeugen finden Sie unter nachfolgendem Link:

    Informationen für Zeuginnen und Zeugen

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

    Allgemeine Informationen für Zeugen finden Sie unter nachfolgendem Link:

    Informationen für Zeuginnen und Zeugen

  • Barrierefreiheit

    Informationen für Menschen mit Behinderung

    Den barrierefreien Zugang finden Sie am Haupteingang des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Wenn Sie den Besucherparkplatz bzw. die Straßenbahnhaltestelle in Richtung des Haupteingangs des Oberlandesgerichts - entlang der Hinweisschilder - verlassen, kommen Sie direkt an die Rampe beim Haupteingang. Die Tür am Besuchereingang öffnet sich automatisch nach außen.

    Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung (siehe nachfolgende Kontaktdaten).

    Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: msgiv.brandenburg.de

    Informationen für Menschen mit Behinderung

    Den barrierefreien Zugang finden Sie am Haupteingang des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Wenn Sie den Besucherparkplatz bzw. die Straßenbahnhaltestelle in Richtung des Haupteingangs des Oberlandesgerichts - entlang der Hinweisschilder - verlassen, kommen Sie direkt an die Rampe beim Haupteingang. Die Tür am Besuchereingang öffnet sich automatisch nach außen.

    Bitte beachten Sie, dass auch hier Zugangskontrollen durchgeführt werden.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung (siehe nachfolgende Kontaktdaten).

    Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: msgiv.brandenburg.de

    Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung:

    Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung:

    Ansprechpartner:
    Nachname:
    Herr JAI Stefan Müller
    Telefon:
    +49 3381 39-9227
    Ansprechpartner:
    Nachname:
    Frau Justizbeschäftigte Bettina Müller
    Telefon:
    +49 3381 39-9151

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

    Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.

  • Anfahrt

    So finden Sie das Brandenburgische Oberlandesgericht:

    Die Stadt Brandenburg an der Havel und das Brandenburgische Oberlandesgericht sind aus jeder Richtung sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos zu erreichen. 

    Mit dem Auto benutzen Sie aus Richtung Berlin oder Magdeburg kommend zweckmäßigerweise die BAB 2 bis zur Abfahrt "Brandenburg". Von dort folgen Sie der Beschilderung in Richtung der Stadt Brandenburg. Nach Erreichen der Stadtgrenze fahren Sie auf der Bundesstraße 1 in Richtung Magdeburg/Genthin. Sie gelangen so auf den sogenannten Zentrumsring. Von hier aus führt Sie die Beschilderung direkt zum Oberlandesgericht.

    Der Besucherparkplatz befindet sich in der Vereinsstraße und ist gleichfalls ausgeschildert.

    Hinweis!

    Wegen der Vollsperrung der Brücke am Altst. Bahnhof wird seit dem 6. Dezember 2019 der gesamte Fahrzeugverkehr weiträumig umgeleitet.

    Natürlich erreichen Sie die Stadt Brandenburg auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Empfehlenswert ist die Benutzung der Regionalbahnlinie RE 1. Die Züge verkehren in kurzen Zeitabständen zwischen Berlin und Genthin/Magdeburg. Vom Hauptbahnhof Brandenburg können Sie das Oberlandesgericht mit jeder Straßenbahnlinie erreichen. Diese verkehren vom Bahnhofsvorplatz aus.

    So finden Sie das Brandenburgische Oberlandesgericht:

    Die Stadt Brandenburg an der Havel und das Brandenburgische Oberlandesgericht sind aus jeder Richtung sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos zu erreichen. 

    Mit dem Auto benutzen Sie aus Richtung Berlin oder Magdeburg kommend zweckmäßigerweise die BAB 2 bis zur Abfahrt "Brandenburg". Von dort folgen Sie der Beschilderung in Richtung der Stadt Brandenburg. Nach Erreichen der Stadtgrenze fahren Sie auf der Bundesstraße 1 in Richtung Magdeburg/Genthin. Sie gelangen so auf den sogenannten Zentrumsring. Von hier aus führt Sie die Beschilderung direkt zum Oberlandesgericht.

    Der Besucherparkplatz befindet sich in der Vereinsstraße und ist gleichfalls ausgeschildert.

    Hinweis!

    Wegen der Vollsperrung der Brücke am Altst. Bahnhof wird seit dem 6. Dezember 2019 der gesamte Fahrzeugverkehr weiträumig umgeleitet.

    Natürlich erreichen Sie die Stadt Brandenburg auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Empfehlenswert ist die Benutzung der Regionalbahnlinie RE 1. Die Züge verkehren in kurzen Zeitabständen zwischen Berlin und Genthin/Magdeburg. Vom Hauptbahnhof Brandenburg können Sie das Oberlandesgericht mit jeder Straßenbahnlinie erreichen. Diese verkehren vom Bahnhofsvorplatz aus.

  • Zugangskontrolle

    Zugangskontrollen

    Im Eingangsbereich des Brandenburgischen Oberlandesgerichts werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

    Sollte es in dem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

    Zugangskontrollen

    Im Eingangsbereich des Brandenburgischen Oberlandesgerichts werden regelmäßig Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben. Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

    Sollte es in dem Zusammenhang einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

  • Anfragen zu einzelnen Gerichtsentscheidungen

    Ansprechpartner:
    Nachname:
    Frau JAF Jana Haase
    E-Mail:
    dezernat6@­olg.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 3381 39-9196

    Allgemeine Informationen zu Gerichtsentscheidungen finden Sie unter nachfolgendem Link:

    Gerichtsentscheidungen

    Allgemeine Informationen zu Gerichtsentscheidungen finden Sie unter nachfolgendem Link:

    Gerichtsentscheidungen

  • Gleichstellungsbeauftragte, Personalvertretung

    Kontaktdaten der Gleichstellungsbeauftragten, Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen beim Brandenburgischen Oberlandesgericht finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Personalvertretungen beim Brandenburgischen Oberlandesgericht

    Kontaktdaten der Gleichstellungsbeauftragten, Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen beim Brandenburgischen Oberlandesgericht finden Sie unter nachfolgendem Link.

    Personalvertretungen beim Brandenburgischen Oberlandesgericht