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Soziale Dienste der Justiz des Landes Brandenburg

Die Sozialen Dienste der Strafrechtspflege nehmen wichtige und unverzichtbare Aufgaben innerhalb des Strafverfahrens wahr.

Im gesamten Land Brandenburg gibt es 19 Dienstsitze. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Ausgebildete Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen mit staatlicher Anerkennung sind in den Fachbereichen

  • Bewährungshilfe (einschließlich Führungsaufsicht),
  • Gerichtshilfe für Erwachsene,
  • Täter- und Opfer-Ausgleich

tätig.

In allen Dienstsitzen sind überdies Schreibkräfte für die Erledigung der Schreib- und Verwaltungsarbeiten beschäftigt. Mehr Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link.