Justizwachtmeisterdienst
In Justizgebäuden dürfen sie nicht fehlen, denn die Angehörigen des Justizwachtmeisterdienstes sorgen für die Sicherheit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Darüber hinaus nehmen sie eine Vielzahl verschiedener Aufgaben in Sitzungs- und Vorführdienst im Außen- und Innendienst wahr und sind zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs in den Justizbehörden unverzichtbar.
In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:
Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst:
- Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie zwangsweise Vorführung anderer Personen;
- Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude;
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften;
- Einlasskontrolle
Außendienst:
- Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken;
- Einziehung von Erkundigungen im Auftrag des Gerichts;
- mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen;
- Erledigung von Dienstgängen und Durchführung von Dienstfahrten (auch landesweit);
- Abholen und Weiterbefördern von Geldern, Wertsachen und Postsendungen
Innendienst:
- Telefondienst und Auskunftserteilung
- Abwicklung des gerichtlichen Aktentransports und Postverkehrs (auch elektronisch)
- Einlass- und Gepäckkontrollen an der Pforte bzw. Sicherheitsschleuse
- Archivarbeiten, Herstellung von Vervielfältigungen
Einstellungsvoraussetzungen
Schulische und berufliche Qualifikation:
- Mindestens ein erfolgreicher Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife) oder gleichwertig anerkannter Bildungsabschuss
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC
Persönliche und soziale Kompetenz:
- Sicheres und verbindliches Auftreten
- Durchsetzungsvermögen sowie Geschick im Umgang mit Menschen
- Konflikt- und Kritikfähigkeit
- Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
Gesundheitliche Eignung:
- Uneingeschränkte gesundheitliche Tauglichkeit bzw. bei Schwerbehinderung das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung
- körperliche Belastbarkeit für dienstliche Anforderungen (z.B. längere Wege, Heben und Tragen im Rahmen von Aktentransporten)
Sonstige Anforderungen:
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Bereitschaft zur dienstlichen Mobilität
- erfolgreiche Teilnahme an einem noch durchzuführenden Sporttest (bestehend aus einem 3000-Meter-Lauf, Ausdauer-, Sprung- und Kraftübungen)
Was verdienen Sie im Justizwachtmeisterdienst?
Justizbeschäftigte erhalten ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) nach der Entgeltgruppe 4. Das Entgelt ohne eventuelle Zuschläge beträgt zwischen 2.849,24 € und 3.479,47 € brutto (Stand: 1. Februar 2025).
Perspektiven
Nach erfolgter Einstellung und einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst besteht die Möglichkeit, durch Teilnahme an der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung für den Justizwachtmeisterdienst und bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen verbeamtet werden. Die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung dauert 12 Monate und umfasst praktische und fachtheoretische Ausbildungsabschnitte. Nach anschließender Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt die Besoldung nach den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 gemäß dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz. Das Grundgehalt beträgt je nach Besoldungsgruppe im Jahr 2025 zwischen 2.746,48 € - 3.555,01 € brutto. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen oder sonstige Besoldungsbestandteile gezahlt.
Justizbeschäftigte erhalten ein Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) nach der Entgeltgruppe 4. Das Entgelt ohne eventuelle Zuschläge beträgt zwischen 2.849,24 € und 3.479,47 € brutto (Stand: 1. Februar 2025).
Perspektiven
Nach erfolgter Einstellung und einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Justizwachtmeisterdienst besteht die Möglichkeit, durch Teilnahme an der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung für den Justizwachtmeisterdienst und bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen verbeamtet werden. Die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung dauert 12 Monate und umfasst praktische und fachtheoretische Ausbildungsabschnitte. Nach anschließender Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt die Besoldung nach den Besoldungsgruppen A 5 bis A 7 gemäß dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz. Das Grundgehalt beträgt je nach Besoldungsgruppe im Jahr 2025 zwischen 2.746,48 € - 3.555,01 € brutto. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen oder sonstige Besoldungsbestandteile gezahlt.
Wie und wo können Sie sich bewerben?
Stellenausschreibungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Direktorin oder des Direktors veröffentlicht, in deren Gericht freie Stellen zu besetzen sind. Sie finden aktuelle Ausschreibungen auf der Internetseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit unter aktuelle Stellenangebote, auf Stellenanzeigeportalen wie z.B. „bund.de“ und in der Tagespresse.
Richten Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die in den Stellenausschreibungen angegebenen Anschriften.
Ihrer Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bewerbungsschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses,
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie über die bisherige berufliche Tätigkeit.
Schwerbehinderte Bewerber/innen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern.
Bitte beachten Sie:
Die Justiz des Landes Brandenburg hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für gewünschte Teilzeitarbeit werden bei Eingang von entsprechenden Bewerbungen geprüft.
Stellenausschreibungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Direktorin oder des Direktors veröffentlicht, in deren Gericht freie Stellen zu besetzen sind. Sie finden aktuelle Ausschreibungen auf der Internetseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit unter aktuelle Stellenangebote, auf Stellenanzeigeportalen wie z.B. „bund.de“ und in der Tagespresse.
Richten Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die in den Stellenausschreibungen angegebenen Anschriften.
Ihrer Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bewerbungsschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses,
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie über die bisherige berufliche Tätigkeit.
Schwerbehinderte Bewerber/innen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern.
Bitte beachten Sie:
Die Justiz des Landes Brandenburg hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für gewünschte Teilzeitarbeit werden bei Eingang von entsprechenden Bewerbungen geprüft.