Gerichtsvollzieherdienst
Tätigkeitsprofil
Gerichtsvollzieher/innen sind Justizbeamte, die vollstreckbare Titel – etwa gerichtliche Entscheidungen oder notarielle Urkunden – durchsetzen. Die Zwangsvollstreckung ist gemäß § 154 GVG ausschließlich staatlichen Organen vorbehalten und wird – soweit nicht das Gericht zuständig ist – von den Gerichtsvollziehern wahrgenommen.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- die Pfändung beweglicher Sachen (z.B. aus der Wohnung, dem Betrieb),
- die Durchführung von Versteigerungen gepfändeter Sachen (vor Ort oder online),
- die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke,
- die Abnahme der Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung),
- die Eintragung in das öffentliche Schuldnerverzeichnis,
- Räumung von Wohn- und Geschäftsräumen.
Gerichtsvollzieher/innen arbeiten eigenverantwortlich, überwiegend im Außendienst, unterhalten ein eigenes Büro und unterliegen der fachlichen Aufsicht der Gerichte.
Ausbildung
Die Einführungszeit für den Gerichtsvollzieherdienst dauert 20 Monate und besteht aus einer praktischen Ausbildung von 11 Monaten und drei fachtheoretischen Lehrgängen von zwei, vier und drei Monaten.
Theoretische Ausbildung
Die Lehrgänge finden im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, Nebenstelle Monschau, statt. Die Ausbildung beginnt am 1. Juli des Zulassungsjahres und endet mit der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst. Während der Ausbildung wird die bisherige Besoldung weitergezahlt.
Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht verbeamtet und nicht im Landesdienst beschäftigt sind, erhalten einen Arbeitsvertrag zum Zwecke der Ausbildung. Sie nehmen vor dem Beginn der eigentlichen Ausbildung ab dem 1. Januar eines jeden Jahres an einem Einführungslehrgang von sechs Monaten Dauer teil, so dass die Gesamtausbildungszeit 26 Monate beträgt. Während der Ausbildung erhalten sie ein außertarifliches monatliches Bruttoentgelt, das der Höhe nach dem Bruttogehalt der Entgeltgruppe 5, Stufe 2 TV-L, entspricht.
Praktische Ausbildung
Zwischen den theoretischen Lehrgängen findet die praktische Ausbildung bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher statt. Dabei sollen die in der theoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse in der Praxis angewendet und vertieft werden. Begleitend hierzu findet ein zusätzlicher Lehrgang in Justizakademie des Landes Brandenburg statt.
Prüfung
Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht.
Sobald Ausbildungsplätze für den Gerichtsvollzieherdienst ausgeschrieben werden, finden Sie nähere Informationen dazu, sowie zu den zu erfüllenden Einstellungsvoraussetzungen, unter den Stellenausschreibungen.