Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst des Landes Brandenburg – Ausbildung zum/zur Justizfachwirt*in
Jetzt bewerben für die Ausbildung ab 2025!
Haben Sie Interesse an einer vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeit in der Justiz des Landes Brandenburg? Verfügen Sie über einen mittleren Schulabschluss? Wollen Sie Menschen helfen, zu ihrem Recht zu kommen?
Dann bewerben Sie sich jetzt für die Laufbahnausbildung zur/zum Justizfachwirt*in im mittleren Justizdienst des Landes Brandenburg!
Die Ausbildung beginnt Anfang September jeden Jahres. Eine Bewerbung ist online über unser Bewerbungsportal möglich:
Bewerbungsformular für die Ausbildung zur/zum Justizfachwirt/in
mehr zu den aktuell ausgeschriebenen Ausbildungsstellen im nachfolgenden Download:
Jetzt bewerben für die Ausbildung ab 2025!
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Die Ausbildung beginnt Anfang September jeden Jahres. Eine Bewerbung ist online über unser Bewerbungsportal möglich:
Bewerbungsformular für die Ausbildung zur/zum Justizfachwirt/in
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Vor der Ausbildung
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Welche konkreten Aufgaben haben Justizfachwirte?
Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind sie bei Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig.
Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören unter anderen:
- Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
- Berechnen und Überwachen von Fristen,
- Erteilen von Auskünften,
- Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
- Fertigung von Schriftstücken,
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
- Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
- Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie zum Beispiel die
- Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
- Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
- Berechnung von Reisekosten sowie
- Berechnung von Gerichtskosten
- Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Der Beruf erfordert neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.
Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind sie bei Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig.
Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören unter anderen:
- Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
- Berechnen und Überwachen von Fristen,
- Erteilen von Auskünften,
- Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
- Fertigung von Schriftstücken,
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
- Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
- Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie zum Beispiel die
- Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
- Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
- Berechnung von Reisekosten sowie
- Berechnung von Gerichtskosten
- Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Der Beruf erfordert neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.
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Was muss ich vor einer Bewerbung beachten?
Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- Höchstalter am Tag der Einstellung: 39 Jahre (Für Inhaber*innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines bestehen Ausnahmen)
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Darüber hinaus sollen Bewerber*innen über folgende Eigenschaften verfügen:
- Flexibilität und Belastbarkeit
- gut ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- Einfühlungsvermögen
- Zuverlässigkeit
Bewerbungsfrist
- Einsendeschluss ist der 31.12. des Vorjahres
- Einstellungen erfolgen grundsätzlich zum 1. September eines jeden Jahres.
Am Auswahlverfahren können Sie teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- Höchstalter am Tag der Einstellung: 39 Jahre (Für Inhaber*innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines bestehen Ausnahmen)
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Darüber hinaus sollen Bewerber*innen über folgende Eigenschaften verfügen:
- Flexibilität und Belastbarkeit
- gut ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- Einfühlungsvermögen
- Zuverlässigkeit
Bewerbungsfrist
- Einsendeschluss ist der 31.12. des Vorjahres
- Einstellungen erfolgen grundsätzlich zum 1. September eines jeden Jahres.
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Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine Nachricht, dass die Bewerbung eingegangen ist. Es wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllen. (siehe: Was müssen Sie vor einer Bewerbung beachten?)
In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen, wenn zum Beispiel das Schulabschlusszeugnis noch nicht vorliegt. (Die Einstellungsvoraussetzungen müssen bis zu einem bestimmten Stichtag erfüllt sein).
Die Unterlagen der Bewerber*innen, die keine Zusage erhalten, werden zwei Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Dies gilt auch für schriftliche Bewerbungen, soweit diesen kein ausreichend frankierter Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen beiliegt.
1. Stufe - schriftliches Auswahlverfahren
Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfahrens verbunden.
Im Januar findet in Brandenburg an der Havel ein schriftlicher Auswahltest statt. Onlinetests werden nicht durchgeführt. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mailadresse.
Der Auswahltest ist ein 75-minütiger kognitiver Leistungstest. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, des Allgemeinwissens, der Rechtsanwendung sowie zu Kenntnissen in der Rechtschreibung/Grammatik und der Mathematik.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt.
Aus dem Notendurchschnitt des mit der Bewerbung eingereichten Zeugnisses und dem Ergebnis des Tests wird ein Gesamtwert gebildet. Die besten Absolvent*innen des schriftlichen Auswahlverfahrens werden für die 2. Stufe des Auswahlverfahrens zugelassen. Um Absagen von Bewerber*innen auszugleichen, werden nachrangige Bewerber*innen auf einer Reserveliste geführt. Die Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses des schriftlichen Auswahlverfahrens nicht für eine Teilnahme an dem mündlichen Auswahlverfahren vorgesehen sind, erhalten eine Absage.
2. Stufe – mündliches Auswahlverfahren
Im Februar bis März werden die ca. 30 minütigen Vorstellungsgespräche im Brandenburgischen Oberlandesgericht geführt. Die Gespräche beinhalten eine Vorstellungsrunde und ein strukturiertes Interview.
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Aus dem Ergebnis des Gesprächs, des schriftlichen Tests und den Schulnoten wird ein Gesamtwert gebildet. Je nach der Anzahl der zu vergebenden Stellen erhalten die besten Bewerber*innen eine Zusage. Dies geschieht in der Regel im Frühjahr des Einstellungsjahres. Alle nachrangigen Bewerber*innen werden auf einer Reserveliste erfasst und hierüber informiert. Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses nicht für eine Einstellung vorgesehen sind, erhalten eine Absage.
Die Bewerbung und das im Auswahlverfahren erzielte Gesamtergebnis werden ausschließlich in dem jeweiligen Bewerbungsverfahren berücksichtigt. Eine Berücksichtigung in Folgejahren ist ausgeschlossen.
Weiteres Verfahren nach Erteilung der Einstellungszusage
Nachdem Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie den Ausbildungsplatz annehmen und alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, steht einer Ernennung zum/zur Justizsekretäranwärter*in Anfang September nichts mehr im Wege.
Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine Nachricht, dass die Bewerbung eingegangen ist. Es wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren erfüllen. (siehe: Was müssen Sie vor einer Bewerbung beachten?)
In besonderen Einzelfällen kann auch eine vorbehaltliche Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen, wenn zum Beispiel das Schulabschlusszeugnis noch nicht vorliegt. (Die Einstellungsvoraussetzungen müssen bis zu einem bestimmten Stichtag erfüllt sein).
Die Unterlagen der Bewerber*innen, die keine Zusage erhalten, werden zwei Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. Dies gilt auch für schriftliche Bewerbungen, soweit diesen kein ausreichend frankierter Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen beiliegt.
1. Stufe - schriftliches Auswahlverfahren
Mit der Zulassung zum Auswahlverfahren ist zugleich die Zulassung zur 1. Stufe des Auswahlverfahrens verbunden.
Im Januar findet in Brandenburg an der Havel ein schriftlicher Auswahltest statt. Onlinetests werden nicht durchgeführt. Die Einladung zum Test erhalten Sie kurzfristig per E-Mail an die in der Bewerbung angegebene E-Mailadresse.
Der Auswahltest ist ein 75-minütiger kognitiver Leistungstest. Er umfasst Aufgaben aus dem Bereich des logischen Denkens, des Allgemeinwissens, der Rechtsanwendung sowie zu Kenntnissen in der Rechtschreibung/Grammatik und der Mathematik.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt.
Aus dem Notendurchschnitt des mit der Bewerbung eingereichten Zeugnisses und dem Ergebnis des Tests wird ein Gesamtwert gebildet. Die besten Absolvent*innen des schriftlichen Auswahlverfahrens werden für die 2. Stufe des Auswahlverfahrens zugelassen. Um Absagen von Bewerber*innen auszugleichen, werden nachrangige Bewerber*innen auf einer Reserveliste geführt. Die Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses des schriftlichen Auswahlverfahrens nicht für eine Teilnahme an dem mündlichen Auswahlverfahren vorgesehen sind, erhalten eine Absage.
2. Stufe – mündliches Auswahlverfahren
Im Februar bis März werden die ca. 30 minütigen Vorstellungsgespräche im Brandenburgischen Oberlandesgericht geführt. Die Gespräche beinhalten eine Vorstellungsrunde und ein strukturiertes Interview.
Ergebnis des Auswahlverfahrens
Aus dem Ergebnis des Gesprächs, des schriftlichen Tests und den Schulnoten wird ein Gesamtwert gebildet. Je nach der Anzahl der zu vergebenden Stellen erhalten die besten Bewerber*innen eine Zusage. Dies geschieht in der Regel im Frühjahr des Einstellungsjahres. Alle nachrangigen Bewerber*innen werden auf einer Reserveliste erfasst und hierüber informiert. Bewerber*innen, die aufgrund des Gesamtergebnisses nicht für eine Einstellung vorgesehen sind, erhalten eine Absage.
Die Bewerbung und das im Auswahlverfahren erzielte Gesamtergebnis werden ausschließlich in dem jeweiligen Bewerbungsverfahren berücksichtigt. Eine Berücksichtigung in Folgejahren ist ausgeschlossen.
Weiteres Verfahren nach Erteilung der Einstellungszusage
Nachdem Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie den Ausbildungsplatz annehmen und alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, steht einer Ernennung zum/zur Justizsekretäranwärter*in Anfang September nichts mehr im Wege.
In der Ausbildung
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Wie verläuft die Ausbildung?
Die Ausbildung zum/zur Justizfachwirt*in im Beamtenverhältnis auf Widerruf dauert zwei Jahre und beginnt grundsätzlich am 1. September eines jeden Jahres.
Die Ausbildung ist abschnittsweise untergliedert in eine insgesamt 10-monatige fachtheoretische Unterweisung sowie eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 14 Monaten Dauer.
Das theoretische Wissen wird an der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen vermittelt.
Während der Praxisabschnitte werden sämtliche Abteilungen eines Amtsgerichts sowie einige Stationen bei einer Staatsanwaltschaft und einem Landgericht durchlaufen. Neben der fachspezifischen Ausbildung am Arbeitsplatz werden im Verlauf der Ausbildung auch Kenntnisse in der Datenverarbeitung vertieft und Schreibfertigkeiten geschult. Zudem findet während der Praxisabschnitte in der Regel wöchentlich ein ergänzender Begleitunterricht statt. Der Unterricht erfolgt an den Standorten Potsdam oder Frankfurt (Oder). Die Zuordnung des Standortes orientiert sich am Ausbildungsgericht.
Die Ausbildung zum/zur Justizfachwirt*in im Beamtenverhältnis auf Widerruf dauert zwei Jahre und beginnt grundsätzlich am 1. September eines jeden Jahres.
Die Ausbildung ist abschnittsweise untergliedert in eine insgesamt 10-monatige fachtheoretische Unterweisung sowie eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 14 Monaten Dauer.
Das theoretische Wissen wird an der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen vermittelt.
Während der Praxisabschnitte werden sämtliche Abteilungen eines Amtsgerichts sowie einige Stationen bei einer Staatsanwaltschaft und einem Landgericht durchlaufen. Neben der fachspezifischen Ausbildung am Arbeitsplatz werden im Verlauf der Ausbildung auch Kenntnisse in der Datenverarbeitung vertieft und Schreibfertigkeiten geschult. Zudem findet während der Praxisabschnitte in der Regel wöchentlich ein ergänzender Begleitunterricht statt. Der Unterricht erfolgt an den Standorten Potsdam oder Frankfurt (Oder). Die Zuordnung des Standortes orientiert sich am Ausbildungsgericht.
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Was verdiene ich während der Ausbildung?
Während der Ausbildung beziehen Sie Anwärterbezüge von derzeit 1.518,37 €.
Berechnungsbeispiele Anwärterbezüge, Stand 01.07.2024:
AW A6, ledig, Steuerklasse I
- Grundgehalt 1.518,37 €
- Netto 1.469,04 €
AW A6, verheiratet, Steuerklasse IV, 2 Kinder, Stand 01.07.2024:
- Grundgehalt 1.518,37 €
- Familienzulage 754,32 €
- Brutto gesamt 2.272,69 €
- Netto 2.037,86 €
Während der Ausbildung beziehen Sie Anwärterbezüge von derzeit 1.518,37 €.
Berechnungsbeispiele Anwärterbezüge, Stand 01.07.2024:
AW A6, ledig, Steuerklasse I
- Grundgehalt 1.518,37 €
- Netto 1.469,04 €
AW A6, verheiratet, Steuerklasse IV, 2 Kinder, Stand 01.07.2024:
- Grundgehalt 1.518,37 €
- Familienzulage 754,32 €
- Brutto gesamt 2.272,69 €
- Netto 2.037,86 €
Nach der Ausbildung
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Berufliche Perspektiven
Die Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst Brandenburg nach abgeschlossener Laufbahnausbildung sind sehr gut, auch wenn ein Anspruch darauf nicht besteht. Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, wird in der Regel, unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe zum Justizsekretär bzw. zum Justizsekretärin (Besoldungsgruppe A 6) ernannt.
Die Probezeit dauert drei Jahre und kann sich bei besonders guten Leistungen verkürzen.
Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe werden die Justizfachwirt*innen einem der 24 Amtsgerichte oder vier Landgerichte oder einer der vier Staatsanwaltschaften oder einem Fachgericht des Landes Brandenburg zugewiesen. Ebenfalls können sie im Ministerium der Justiz eingesetzt werden. Der Einsatz ist abhängig von der jeweiligen Personalsituation und dem jeweiligen Personalbedarf zum Zeitpunkt der Übernahme. Einsatzwünsche werden nach den vorgenannten Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz bei einem bestimmten Gericht bzw. einer bestimmten Staatsanwaltschaft besteht jedoch nicht.
Die Aussichten auf eine Übernahme in den Landesdienst Brandenburg nach abgeschlossener Laufbahnausbildung sind sehr gut, auch wenn ein Anspruch darauf nicht besteht. Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, wird in der Regel, unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Probe zum Justizsekretär bzw. zum Justizsekretärin (Besoldungsgruppe A 6) ernannt.
Die Probezeit dauert drei Jahre und kann sich bei besonders guten Leistungen verkürzen.
Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe werden die Justizfachwirt*innen einem der 24 Amtsgerichte oder vier Landgerichte oder einer der vier Staatsanwaltschaften oder einem Fachgericht des Landes Brandenburg zugewiesen. Ebenfalls können sie im Ministerium der Justiz eingesetzt werden. Der Einsatz ist abhängig von der jeweiligen Personalsituation und dem jeweiligen Personalbedarf zum Zeitpunkt der Übernahme. Einsatzwünsche werden nach den vorgenannten Möglichkeiten berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Arbeitsplatz bei einem bestimmten Gericht bzw. einer bestimmten Staatsanwaltschaft besteht jedoch nicht.
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Wie hoch ist das Einstiegsgehalt?
Als Probebeamt*innen erhalten Sie Besoldung der Besoldungsgruppe A 6 BbgBesO.
Berechnungsbeispiele für das Einstiegsgehalt, Stand 01.07.2024:
A6 Stufe 2, ledig, Steuerklasse I
- Grundgehalt 2.790,59 €
- allgemeine Stellenzulage 25,42 €
- Brutto gesamt 2.816,01 €
- Netto 2.430,51 €
A6 Stufe 2, verheiratet, Steuerklasse IV, 2 Kinder
- Grundgehalt 2.790,59 €
- allgemeine Stellenzulage 25,42€
- Familienzulage 754,32 €
- Brutto gesamt 3.570,33 €
- Netto 2.954,42 €
Wir bieten darüber hinaus:
- familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten / Arbeiten in Teilzeit
- umfangreiche Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie oder der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg
- vielfältige Angebote im Rahmen des bestehenden Gesundheitsmanagements
- ein mit 15 € monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket
- 30 Tage Erholungsurlaub jährlich
- Wohnraumarbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
Als Probebeamt*innen erhalten Sie Besoldung der Besoldungsgruppe A 6 BbgBesO.
Berechnungsbeispiele für das Einstiegsgehalt, Stand 01.07.2024:
A6 Stufe 2, ledig, Steuerklasse I
- Grundgehalt 2.790,59 €
- allgemeine Stellenzulage 25,42 €
- Brutto gesamt 2.816,01 €
- Netto 2.430,51 €
A6 Stufe 2, verheiratet, Steuerklasse IV, 2 Kinder
- Grundgehalt 2.790,59 €
- allgemeine Stellenzulage 25,42€
- Familienzulage 754,32 €
- Brutto gesamt 3.570,33 €
- Netto 2.954,42 €
Wir bieten darüber hinaus:
- familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten / Arbeiten in Teilzeit
- umfangreiche Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie oder der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg
- vielfältige Angebote im Rahmen des bestehenden Gesundheitsmanagements
- ein mit 15 € monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket
- 30 Tage Erholungsurlaub jährlich
- Wohnraumarbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten