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Im Jahr 2024 sind in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg mehrere Richterstellen (w/m/d) auf Probe zu besetzen.

 

Bewerben Sie sich!

 

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bereitet nach den Organisationserlassen des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg die Auswahl und Einstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg vor.

 

Über die Einstellung entscheidet nach dem Brandenburgischen Richtergesetz die Ministerin der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss. Die Auswahlgespräche werden durch den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geführt.

 

Einstellungsvoraussetzungen

Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.

Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 8 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der dem Ministerium der Justiz und dem Richterwahlausschuss vorzuschlagenden Bewerber/innen erfolgt nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen in einem Auswahlgespräch mit dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Die Zahl der Teilnehmer/innen der Auswahlgespräche ist von der Zahl der besetzbaren Stellen abhängig. Die Teilnehmer/innen an dem Auswahlgespräch erhalten eine schriftliche Einladung zu dem Gespräch. Auslagen für das Vorstellungsgespräch können auf Grund der Haushaltslage nicht erstattet werden. Die Bewerbungen der übrigen Kandidatinnen/Kandidaten werden bis zum nächsten Auswahlverfahren zurückgestellt.

 

Richterlicher Probedienst

Während der Probezeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg durchläuft die Proberichterin/der Proberichter verschiedene Stationen. Am Anfang steht regelmäßig die Zuweisung für mindestens sechs Monate an eines der vier Landgerichte. Dem schließt sich in der Regel eine Station an einem der Amtsgerichte im Bezirk dieses Landgerichts an.

 

Bewerbung

Bewerbungen um Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg sind mit einem formlosen Bewerbungsschreiben zu richten:

 

An den

Präsidenten des

Brandenburgischen Oberlandesgerichts

Gertrud-Piter-Platz 11

14770 Brandenburg an der Havel.

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte die aus dem Merkblatt ersichtlichen Unterlagen sowie den ausgefüllten Fragebogen bei. Das Merkblatt und den Fragebogen finden Sie unter dem Link: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/richterin-und-richter-auf-probe/# 

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Dezernat 1 des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Telefon: 03381/399-209 und -273.

 

Im Jahr 2024 sind in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg mehrere Richterstellen (w/m/d) auf Probe zu besetzen.

 

Bewerben Sie sich!

 

Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bereitet nach den Organisationserlassen des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg die Auswahl und Einstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg vor.

 

Über die Einstellung entscheidet nach dem Brandenburgischen Richtergesetz die Ministerin der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss. Die Auswahlgespräche werden durch den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geführt.

 

Einstellungsvoraussetzungen

Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.

Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 8 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der dem Ministerium der Justiz und dem Richterwahlausschuss vorzuschlagenden Bewerber/innen erfolgt nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen in einem Auswahlgespräch mit dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Die Zahl der Teilnehmer/innen der Auswahlgespräche ist von der Zahl der besetzbaren Stellen abhängig. Die Teilnehmer/innen an dem Auswahlgespräch erhalten eine schriftliche Einladung zu dem Gespräch. Auslagen für das Vorstellungsgespräch können auf Grund der Haushaltslage nicht erstattet werden. Die Bewerbungen der übrigen Kandidatinnen/Kandidaten werden bis zum nächsten Auswahlverfahren zurückgestellt.

 

Richterlicher Probedienst

Während der Probezeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg durchläuft die Proberichterin/der Proberichter verschiedene Stationen. Am Anfang steht regelmäßig die Zuweisung für mindestens sechs Monate an eines der vier Landgerichte. Dem schließt sich in der Regel eine Station an einem der Amtsgerichte im Bezirk dieses Landgerichts an.

 

Bewerbung

Bewerbungen um Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg sind mit einem formlosen Bewerbungsschreiben zu richten:

 

An den

Präsidenten des

Brandenburgischen Oberlandesgerichts

Gertrud-Piter-Platz 11

14770 Brandenburg an der Havel.

Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte die aus dem Merkblatt ersichtlichen Unterlagen sowie den ausgefüllten Fragebogen bei. Das Merkblatt und den Fragebogen finden Sie unter dem Link: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/richterin-und-richter-auf-probe/# 

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Dezernat 1 des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Telefon: 03381/399-209 und -273.