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Bewerbungsverfahren

Die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg findet in den Landgerichtsbezirken Potsdam, Frankfurt (Oder), Cottbus und Neuruppin statt.

Grundsätzlich erfolgt die Bewerbung für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk.

Allerdings können Wünsche für einen oder mehrere Landgerichtsbezirke geäußert werden. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Ausbildungsbezirk besteht jedoch nicht. Sie müssen deshalb damit rechnen, einem anderen als dem von Ihnen gewünschten Ausbildungsbezirk zugewiesen zu werden.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der personenbezogenen Daten ein Abgleich mit anderen Oberlandesgerichten stattfindet. Die Daten werden, soweit dies zur Erfüllung der dem Dienstherren obliegenden Aufgaben im Rahmen der Personalverwaltung sowie für beschäftigungspolitische und statistische Zwecke erforderlich ist, gespeichert.

  • Einstellungstermine und Bewerbungsfristen

    Im Land Brandenburg werden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zur Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes in der Regel wie folgt jährlich eingestellt:

    Einstellungstermin

    Landgerichtsbezirke

    Bewerbungsschluss

    § 222 Abs. 2 ZPO gilt entsprechend

    1. Februar

    Potsdam und Neuruppin

    1. November

    1. Mai

    Frankfurt (Oder) und Cottbus

    1. Februar

    1. August

    Potsdam und Neuruppin

    1. Mai

    1. November

    Frankfurt (Oder) und Cottbus

    1. August

    Nach § 2 Abs. 1 JurVdKpV kann am Auswahlverfahren grundsätzlich nur teilnehmen, wer die erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen vorgelegt hat.

    Ein Härtefall gem. § 6 Abs. 1 JurVdKpV ist spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin geltend zu machen und nachzuweisen.

    Im Land Brandenburg werden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zur Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes in der Regel wie folgt jährlich eingestellt:

    Einstellungstermin

    Landgerichtsbezirke

    Bewerbungsschluss

    § 222 Abs. 2 ZPO gilt entsprechend

    1. Februar

    Potsdam und Neuruppin

    1. November

    1. Mai

    Frankfurt (Oder) und Cottbus

    1. Februar

    1. August

    Potsdam und Neuruppin

    1. Mai

    1. November

    Frankfurt (Oder) und Cottbus

    1. August

    Nach § 2 Abs. 1 JurVdKpV kann am Auswahlverfahren grundsätzlich nur teilnehmen, wer die erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen vorgelegt hat.

    Ein Härtefall gem. § 6 Abs. 1 JurVdKpV ist spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin geltend zu machen und nachzuweisen.

  • Antragstellung

    Ihren Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg nebst Unterlagen richten Sie bitte

    per E-Mail an Dezernat3@olg.brandenburg.de

    Bei Einreichung der Bewerbung per E-Mail sind die notwendigen beglaubigten Unterlagen zusätzlich per Post nachzureichen.

    oder:

    per Post an 

    Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
    - Referendarabteilung -
    Gertrud-Piter-Platz 11
    14770 Brandenburg an der Havel

    Von Zusendung in Heftern oder sonstigen Mappen ist abzusehen. Falls Sie an einer Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht mehr interessiert sind, erfolgt eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag.

    Ihren Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg nebst Unterlagen richten Sie bitte

    per E-Mail an Dezernat3@olg.brandenburg.de

    Bei Einreichung der Bewerbung per E-Mail sind die notwendigen beglaubigten Unterlagen zusätzlich per Post nachzureichen.

    oder:

    per Post an 

    Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
    - Referendarabteilung -
    Gertrud-Piter-Platz 11
    14770 Brandenburg an der Havel

    Von Zusendung in Heftern oder sonstigen Mappen ist abzusehen. Falls Sie an einer Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht mehr interessiert sind, erfolgt eine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen nur gegen einen ausreichend frankierten Rückumschlag.

  • Notwendige Bewerbungsunterlagen

    • Bewerbervordruck (siehe unten)
    • das Gesamtzeugnis der ersten juristischen Prüfung - beglaubigte Ablichtung
    • einen unterschriebenen - möglichst maschinengeschriebenen - tabellarischen Lebenslauf
    • ein Lichtbild
    • Ihre Geburtsurkunde - beglaubigte Ablichtung, bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung
    • Ihr Abiturzeugnis - einfache Kopie
    • die Erklärungen Ref 01-03 (siehe unten)
    • eine aktuelle Meldebescheinigung
    • ggf. Ihrer Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes und anderer personenstandsrechtlicher Urkunden – beglaubigte Ablichtung
    • ggf. eine Dienstzeitbescheinigung (Wehr-, Zivildienst, Entwicklungshelfer oder soziales Jahr) - einfacher Kopie
    • ggf. einen Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung – einfache Kopie
    • ggf. Ihre Einbürgerungsurkunde - einfache Kopie
    • ggf. Ihre Aufenthaltsgenehmigung/ Aufenthaltserlaubnis - einfache Kopie

    Zur Nachreichung von Unterlagen wird im Einzelfall eine Nachfrist eingeräumt. Ein begründeter Antrag ist mit dem Aufnahmegesuch einzureichen.
    Die beglaubigten Ablichtungen sind als ordnungsgemäß beglaubigte Kopien (§ 33 VwVfg i. V. m. den landesrechtlichen Vorschriften; z. B. ausstellende Behörde und Bürgeramt) einzureichen.
    Bei persönlicher Abgabe genügt die Vorlage des Originals mit einer Kopie, bei Übersendung von Originalen mit einer Kopie erfolgt die Rücksendung des Originals.

    Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Telefonnummer etc.) sind umgehend mitzuteilen.

    • Bewerbervordruck (siehe unten)
    • das Gesamtzeugnis der ersten juristischen Prüfung - beglaubigte Ablichtung
    • einen unterschriebenen - möglichst maschinengeschriebenen - tabellarischen Lebenslauf
    • ein Lichtbild
    • Ihre Geburtsurkunde - beglaubigte Ablichtung, bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung
    • Ihr Abiturzeugnis - einfache Kopie
    • die Erklärungen Ref 01-03 (siehe unten)
    • eine aktuelle Meldebescheinigung
    • ggf. Ihrer Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes und anderer personenstandsrechtlicher Urkunden – beglaubigte Ablichtung
    • ggf. eine Dienstzeitbescheinigung (Wehr-, Zivildienst, Entwicklungshelfer oder soziales Jahr) - einfacher Kopie
    • ggf. einen Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung – einfache Kopie
    • ggf. Ihre Einbürgerungsurkunde - einfache Kopie
    • ggf. Ihre Aufenthaltsgenehmigung/ Aufenthaltserlaubnis - einfache Kopie

    Zur Nachreichung von Unterlagen wird im Einzelfall eine Nachfrist eingeräumt. Ein begründeter Antrag ist mit dem Aufnahmegesuch einzureichen.
    Die beglaubigten Ablichtungen sind als ordnungsgemäß beglaubigte Kopien (§ 33 VwVfg i. V. m. den landesrechtlichen Vorschriften; z. B. ausstellende Behörde und Bürgeramt) einzureichen.
    Bei persönlicher Abgabe genügt die Vorlage des Originals mit einer Kopie, bei Übersendung von Originalen mit einer Kopie erfolgt die Rücksendung des Originals.

    Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, Telefonnummer etc.) sind umgehend mitzuteilen.

  • Vergabe der Ausbildungsplätze

    Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt nicht nach der Reihenfolge des Bewerbungseinganges, sondern nach den Kriterien des § 11 Abs. 3 BbgJAG: 

    • bis zu 20 % nach dem Ergebnis der ersten juristischen Prüfung;
    • bis zu weitere 10 % der verbleibenden Ausbildungsplätze an Härtefälle;
    • die Übrigen nach Wartezeit, wobei bis zu 70 % der verbleibenden Ausbildungsplätze Bewerbern vorbehalten werden, die die staatliche Pflichtfachprüfung vor dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt abgelegt haben oder durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehungen mit dem Land Brandenburg dauerhaft persönlich verbunden sind, solange nicht in der Mehrzahl aller Oberlandesgerichtsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland Bewerber regelmäßig länger als sechs Monate zurückgestellt werden.

    Es werden vier Nachrückverfahren durchgeführt. Die Ausbildungsbehörde behält sich vor, Restplätze kurzfristig telefonisch oder per E-Mail zu vergeben.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbung aus organisatorischen Gründen nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie zugleich mit der Annahme eines Ausbildungsplatzes für Brandenburg erklären, weitere Bewerbungen für einen Referendariatsplatz in anderen Bundesländern zurückzunehmen.

    Die Vergabe der Ausbildungsplätze erfolgt nicht nach der Reihenfolge des Bewerbungseinganges, sondern nach den Kriterien des § 11 Abs. 3 BbgJAG: 

    • bis zu 20 % nach dem Ergebnis der ersten juristischen Prüfung;
    • bis zu weitere 10 % der verbleibenden Ausbildungsplätze an Härtefälle;
    • die Übrigen nach Wartezeit, wobei bis zu 70 % der verbleibenden Ausbildungsplätze Bewerbern vorbehalten werden, die die staatliche Pflichtfachprüfung vor dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt abgelegt haben oder durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehungen mit dem Land Brandenburg dauerhaft persönlich verbunden sind, solange nicht in der Mehrzahl aller Oberlandesgerichtsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland Bewerber regelmäßig länger als sechs Monate zurückgestellt werden.

    Es werden vier Nachrückverfahren durchgeführt. Die Ausbildungsbehörde behält sich vor, Restplätze kurzfristig telefonisch oder per E-Mail zu vergeben.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbung aus organisatorischen Gründen nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie zugleich mit der Annahme eines Ausbildungsplatzes für Brandenburg erklären, weitere Bewerbungen für einen Referendariatsplatz in anderen Bundesländern zurückzunehmen.

  • Wartezeiten

    Im Land Brandenburg bestehen Wartezeiten. Die Wartezeit beginnt erst mit Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen und dem unter Berücksichtigung der Bewerbungsfristen nach § 1 Abs.2 JurVDKpV nächstmöglichen Einstellungstermin (unabhängig von dem gewünschten Termin). Genaue Aussagen zu den Wartezeiten können nicht getroffen werden.

    Es wird daher zur Vermeidung erhöhten Verwaltungsaufwands gebeten, den Termin anzugeben, zu dem ein Ausbildungsplatz tatsächlich angenommen werden kann. Die Annahme eines Ausbildungsplatzes im juristischen Vorbereitungsdienst eines anderen Bundeslandes ist dem Brandenburgischen Oberlandesgericht unverzüglich anzuzeigen.

    Im Land Brandenburg bestehen Wartezeiten. Die Wartezeit beginnt erst mit Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen und dem unter Berücksichtigung der Bewerbungsfristen nach § 1 Abs.2 JurVDKpV nächstmöglichen Einstellungstermin (unabhängig von dem gewünschten Termin). Genaue Aussagen zu den Wartezeiten können nicht getroffen werden.

    Es wird daher zur Vermeidung erhöhten Verwaltungsaufwands gebeten, den Termin anzugeben, zu dem ein Ausbildungsplatz tatsächlich angenommen werden kann. Die Annahme eines Ausbildungsplatzes im juristischen Vorbereitungsdienst eines anderen Bundeslandes ist dem Brandenburgischen Oberlandesgericht unverzüglich anzuzeigen.

  • Vordrucke nach Aufnahme

    Hier können Sie die für Ihre Einstellung benötigten Vordrucke / Formulare herunterladen, nachdem Ihnen ein Ausbildungsplatz angeboten worden ist.

    Hier können Sie die für Ihre Einstellung benötigten Vordrucke / Formulare herunterladen, nachdem Ihnen ein Ausbildungsplatz angeboten worden ist.