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Justizwachtmeisterdienst

In Justizgebäuden dürfen sie nicht fehlen, denn die Angehörigen des Justizwachtmeisterdienstes sorgen für die Sicherheit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Darüber hinaus nehmen sie eine Vielzahl verschiedener Aufgaben in Sitzungs- und Vorführdienst im Außen- und Innendienst wahr und sind zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs in den Justizbehörden unverzichtbar.

In diesem Beruf werden Sie folgende Aufgaben übernehmen:

Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst:

  • Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie zwangsweise Vorführung anderer Personen;
  • Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude;
  • Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften;
  • Einlasskontrolle

Außendienst:

  • Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken;
  • Einziehung von Erkundigungen im Auftrag des Gerichts;
  • mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen;
  • Erledigung von Dienstgängen und Durchführung von Dienstfahrten (auch landesweit);
  • Abholen und Weiterbefördern von Geldern, Wertsachen und Postsendungen

Innendienst:

  • Besorgung des gesamten Post- und Aktenverkehrs (auch elektronisch);
  • Heben und Tragen schwerer Lasten;
  • Archivarbeiten;
  • Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude;
  • Fernsprechvermittlungsdienst;
  • Herstellung von Vervielfältigungen;
  • Besorgung von Hausdienstgeschäften.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie: 
  • mindestens die Berufsbildungsreife (erfolgreicher Hauptschulabschluss) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss nachweisen können;
  • eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben;
  • ein sicheres Auftreten, Durchsetzungsfähigkeit und Geschick im Umgang mit Menschen sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit zu Ihren Eigenschaften zählen;
  • über Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC verfügen;
  • gerne im Team arbeiten;
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit mitbringen;
  • überdurchschnittlich leistungsbereit und belastbar sind;     
  • über gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten verfügen;
  • eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung  bzw. als schwerbehinderte Person das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung aufweisen;
  • einen Sporttest erfolgreich absolvieren;
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und Bereitschaft zur Mobilität mitbringen.
  • Was verdienen Sie im Justizwachtmeisterdienst?

    Nachdem Sie das Einstellungsverfahren erfolgreich absolviert haben, werden Sie zunächst als Justizbeschäftigte oder Justizbeschäftigter nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags der Länder vergütet. Das Grundgehalt, ohne eventuelle Zuschläge, beträgt zwischen 2.500,70 € und 3.098,08 € brutto (Stand: 01. Dezember 2022).

    Im Rahmen ihrer Tätigkeit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, in einem Ausbildungslehrgang die Laufbahnbefähigung für den Justizwachtmeisterdienst zu erwerben. Nach deren Erwerb können Sie bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen verbeamtet werden. Die Ausbildung dauert voraussichtlich 18 Monate und umfasst praktische und fachtheoretische Abschnitte. Als Beamtin oder Beamter im Justizwachtmeisterdienst werden Sie anschließend nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz in den Gruppen A 5 - A 7 besoldet. Das Grundgehalt beträgt im Jahr 2023 zwischen 2.484,07 € und  3.215,35 € brutto. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen oder sonstige Besoldungsbestandteile gezahlt.  

    Nachdem Sie das Einstellungsverfahren erfolgreich absolviert haben, werden Sie zunächst als Justizbeschäftigte oder Justizbeschäftigter nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags der Länder vergütet. Das Grundgehalt, ohne eventuelle Zuschläge, beträgt zwischen 2.500,70 € und 3.098,08 € brutto (Stand: 01. Dezember 2022).

    Im Rahmen ihrer Tätigkeit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, in einem Ausbildungslehrgang die Laufbahnbefähigung für den Justizwachtmeisterdienst zu erwerben. Nach deren Erwerb können Sie bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen verbeamtet werden. Die Ausbildung dauert voraussichtlich 18 Monate und umfasst praktische und fachtheoretische Abschnitte. Als Beamtin oder Beamter im Justizwachtmeisterdienst werden Sie anschließend nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz in den Gruppen A 5 - A 7 besoldet. Das Grundgehalt beträgt im Jahr 2023 zwischen 2.484,07 € und  3.215,35 € brutto. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen werden ggf. Zulagen oder sonstige Besoldungsbestandteile gezahlt.  

  • Wie und wo können Sie sich bewerben?

    Stellenausschreibungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Direktorin oder des Direktors veröffentlicht, in deren Gericht freie Stellen zu besetzen sind. Sie finden aktuelle Ausschreibungen auf der Internetseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit unter Stellenausschreibungen, auf Stellenanzeigeportalen wie z.B. „bund.de“ und in der Tagespresse.

    Richten Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die in den Stellenausschreibungen angegebenen Anschriften.

    Ihrer Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: 

    • Tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
    • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Schulabschlusses
    • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Berufsabschlusses
    • Zeugnis(se) über die bisherige berufliche Tätigkeit
    • Kopie des Personalausweises
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises (falls vorhanden). 

    Bitte beachten Sie:

    Die Justiz des Landes Brandenburg hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.

    Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für gewünschte Teilzeitarbeit werden bei Eingang von entsprechenden Bewerbungen geprüft.

    Stellenausschreibungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten bzw. der Direktorin oder des Direktors veröffentlicht, in deren Gericht freie Stellen zu besetzen sind. Sie finden aktuelle Ausschreibungen auf der Internetseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit unter Stellenausschreibungen, auf Stellenanzeigeportalen wie z.B. „bund.de“ und in der Tagespresse.

    Richten Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die in den Stellenausschreibungen angegebenen Anschriften.

    Ihrer Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: 

    • Tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
    • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Schulabschlusses
    • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Berufsabschlusses
    • Zeugnis(se) über die bisherige berufliche Tätigkeit
    • Kopie des Personalausweises
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises (falls vorhanden). 

    Bitte beachten Sie:

    Die Justiz des Landes Brandenburg hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.

    Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für gewünschte Teilzeitarbeit werden bei Eingang von entsprechenden Bewerbungen geprüft.