Hauptmenü

Aufgaben

Das Amtsgericht Zossen bearbeitet insbesondere

  • Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro)
  • Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
  • Wohnungsmietsachen (ohne Streitwertbegrenzung)
  • Straf- und Bußgeldverfahren
  • Familiensachen

sowie die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit:

  • Grundbuchsachen
  • Betreuungssachen
  • Nachlasssachen
  • Hinterlegungssachen

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Zossen erstreckt sich im Wesentlichen auf den nördlichen Landkreis Teltow-Fläming (siehe auch Übersicht der Orts- und Gemeindeteile).


Zuständigkeiten anderer Amtsgerichte

Die Insolvenzverfahren sowie die Vereins- und Handelsregistersachen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk werden beim Amtsgericht Potsdam bearbeitet. Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.

Zwangsversteigerungen für den Amtsgerichtsbezirk Zossen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des Amtsgerichts Luckenwalde.

Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.

Geschäftsverteilung

Nachfolgend stellen wir Ihnen die aktuellen Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Zossen zum Download zur Verfügung.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar des Geschäftsverteilungsplanes mit seinen Änderungen verbindlich ist.