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Gerichtsvollzieherdienst

Sollten Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag einreichen wollen, senden Sie diesen bitte generell an das

Amtsgericht Schwedt/Oder
- Gerichtsvollzieherverteilerstelle -
Paul-Meyer-Straße 8
16303 Schwedt/Oder

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist zudem telefonisch (03332 539 0) oder per Fax (03332 539153) erreichbar.

Anfragen und Mitteilungen können unmittelbar an die Gerichtsvollzieher gerichtet werden, sofern Ihnen bereits ein Aktenzeichen des entsprechenden Gerichtsvollziehers bekannt ist.


Gerichtvollzieherbezirke

Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:

  • Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers.
  • Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
  • Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.

Die Zuweisung erfolgt hier durch die Verteilerstelle.

Übersicht und Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher

Beim Amtsgericht Schwedt/Oder sind nachfolgende Gerichtsvollzieher tätig:

Obergerichtsvollzieher Herr Porst 

  • 16303 Schwedt/Oder, Ringstraße 13, Zimmer 206
  • Telefon: 03332 510900 oder 03344 300178

Sprechzeiten: Dienstag von 12.00 -13.00 Uhr und Donnerstag von 12.00 -13.00 Uhr


Gerichtsvollzieher Herr Ehricke 

  • 16303 Schwedt/Oder, Ringstraße 13, Zimmer 208
  • Telefon: 0176 22975409

Sprechzeiten: Dienstag von 12.00 -13.00 Uhr und Donnerstag von 12.00 -13.00 Uhr


Nachfolgend stellen wir Ihnen den Geschäftsverteilungplan der hiesigen Gerichtsvollzieher zum Download zur Verfügung.