Aufgaben
Das Amtsgericht Prenzlau ist sachlich zuständig in:
- Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
- Straf- und Bußgeldverfahren
- Familiensachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Wohnungseigentumssachen
sowie für Angelegenheiten in:
- Grundbuchsachen
- Nachlasssachen
- Hinterlegungssachen
- Personenstandssachen
- Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Prenzlau erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Gemeinden, Ämter und Städte:
Gemeinde Boitzenburger Land, Gemeinde Uckerland, Gemeinde Nordwestuckermark, Amt Brüssow, Amt Gerswalde, Amt Gramzow, Amtsfreie Stadt Lychen, Stadt Templin, Kreisstadt Prenzlau
Zentrale Zuständigkeiten
In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Neuruppin eine auf den Bezirk des Landgerichts Neuruppin konzentrierte Zuständigkeit
- Registersachen (Vereins-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister),
- Insolvenzsachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
- Landwirtschaftssachen,
- Wirtschaftsstrafsachen.
Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.
Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.