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Aufgaben

Das Amtsgericht Prenzlau ist sachlich zuständig in:

  • Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
  • Straf- und Bußgeldverfahren
  • Familiensachen
  • Betreuungs- und Unterbringungssachen
  • Wohnungseigentumssachen

sowie für Angelegenheiten in:

  • Grundbuchsachen
  • Nachlasssachen
  • Hinterlegungssachen
  • Personenstandssachen
  • Zwangsvollstreckungsangelegenheiten

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Prenzlau erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Gemeinden, Ämter und Städte:

Gemeinde Boitzenburger Land, Gemeinde Uckerland, Gemeinde Nordwestuckermark, Amt Brüssow, Amt Gerswalde, Amt Gramzow, Amtsfreie Stadt Lychen, Stadt Templin, Kreisstadt Prenzlau


Zentrale Zuständigkeiten

In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Neuruppin eine auf den Bezirk des Landgerichts Neuruppin konzentrierte Zuständigkeit

  • Registersachen (Vereins-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister),
  • Insolvenzsachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
  • Landwirtschaftssachen,
  • Wirtschaftsstrafsachen.

Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.

Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.

Geschäftsverteilung

Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Prenzlau sowie eine Übersicht der Kontaktdaten der einzelnen Abteilungen zum Download zur Verfügung.