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Zwangsversteigerungsabteilung

Das Amtsgericht Potsdam - Zwangsversteigerungsabteilung - ist als Vollstreckungsgericht zuständig für die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren im Landgerichtsbezirk Potsdam. Seit dem 01.01.1994 werden daher alle Verfahren zur Zwangsversteigerung der Grundstücke die in den Amtsgerichtsbezirken Potsdam, Brandenburg, Rathenow und Nauen liegen, ausschließlich beim Amtsgericht Potsdam durchgeführt.

Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks (unbebaut oder bebaut z.B. mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Gewerbegrundstücke) oder grundstücksgleichen Rechtes, insbesondere Erbbaurechte sowie Wohnungs- und Teileigentumsrechte (z.B. Eigentumswohnung, PKW-Stellplätze o.ä.) soll zur Befriedigung eines Gläubigers und der weiteren am Grundstück Berechtigten aus dem durch die Versteigerung erzielten Erlös führen. Im Zwangsversteigerungsverfahren wird das Versteigerungsobjekt zuerst beschlagnahmt (§§ 15 - 34 ZVG) und dann im Verfahren versteigert (§§ 35 - 104 ZVG). Nach der Versteigerung des Objektes wird der Erlös verteilt und das Grundbuch der neuen Rechtslage angepaßt (§§ 105 - 145 ZVG).

Die Zwangsverwaltung soll dem Gläubiger durch eine ordnungsmäßige Nutzung des Objektes aus den Grundstückserträgnissen (Miet- oder Pachteinnahmen) Befriedung seiner Forderung bringen. Das zwangsverwaltete Grundstück wird dabei in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten. Das Vollstreckungsgericht bestellt einen geeigneten Zwangsverwalter, der das Grundstück zur Bewirtschaftung und Benutzung in Besitz nimmt.

Die Zwangsversteigerungstermine finden in einer öffentlichen Sitzung im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam statt. Die Versteigerungstermine werden im Amtlichen Anzeiger (Beilage zum Amtsblatt für das Land Brandenburg), an der Gerichtstafel, an der Gemeindetafel, im Internet und in den üblichen Tageszeitungen bekannt gemacht.

Die Bietsicherheit ist nicht mehr durch Bargeld, sondern nur durch die gesetzlich zulässigen Alternativen (Bundesbankscheck, Verrechnungsscheck eines Kreditinstituts, Bankbürgschaft oder vorherige Überweisung) zu leisten.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Anfragen bezüglich der Versteigerungsobjekte nicht per E-Mail beantwortet werden können. Das Gutachten kann nach telefonischer Rücksprache auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Die Kontaktdaten finden Sie nachfolgend in der Geschäftsverteilung.

Die Versteigerungstermine des Amtsgerichts Potsdam werden auf  http://www.zvg.com/ veröffentlicht.