Hauptmenü

Kirchenaustritt erklären - wo und wie?

Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht  erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

Sie benötigen hierzu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung).

Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei.

Bitte vereinbaren Sie möglichst vorab einen Termin beim zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort.