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Übersicht Geschäftsverteilung

Was genau bearbeiten die einzelnen Abteilungen? Was muss ich beachten? Wer genau ist zuständig?

Ausführliche Informationen

Zu nachfolgenden Abteilungen erhalten Sie ausführliche Informationen:

Zu nachfolgenden Abteilungen erhalten Sie ausführliche Informationen:

  • Richtergeschäftsverteilung

  • Zivilabteilung

    Das Amtsgericht ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 € zuständig, ohne Beachtung des Streitwertes zum Beispiel in Mietangelegenheiten. Dem Gericht obliegen die vorbereitenden Maßnahmen zur Terminsanberaumung nach Eingang einer Klage und die Durchführung von Verhandlungsterminen.

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung für allgemeine Zivilverfahren, Verfahren im Wettbewerbs- und Urheberrecht, Mietsachen und Wohnungseigentumssachen.

    Das Amtsgericht ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 € zuständig, ohne Beachtung des Streitwertes zum Beispiel in Mietangelegenheiten. Dem Gericht obliegen die vorbereitenden Maßnahmen zur Terminsanberaumung nach Eingang einer Klage und die Durchführung von Verhandlungsterminen.

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung für allgemeine Zivilverfahren, Verfahren im Wettbewerbs- und Urheberrecht, Mietsachen und Wohnungseigentumssachen.

  • Ordnungswidrigkeiten, Jugendstrafsachen, sonstige Strafsachen

    Ordnungswidrigkeitensachen

    Das Amtsgericht ist in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten zuständig, wenn ein Betroffener nach Zustellung eines Bußgeldbescheides gegen diesen fristgemäß Einspruch eingelegt und die Ordnungsbehörde den Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat.

    Beim Amtsgericht Potsdam werden Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ordnungswidrigkeiten gegen die Umwelt und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von Arbeitslosenunterstützung verhandelt.

    Strafermittlungsabteilung

    Der Ermittlungsrichter ist zuständig im Ermittlungsverfahren bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft, wenn die Einholung richterlicher Beschlüsse erforderlich ist, insbesondere bei Anträgen der Staatsanwaltschaft auf Erlass von Haftbefehlen, Durchsuchungsbeschlüssen, DNA-Beschlüssen, Entscheidungen über vorläufige Entziehungen der Fahrerlaubnis sowie Bestätigungen von Sicherstellungen und Beschlagnahmen.

    Strafsachen

    Sobald die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Anklage erhoben hat, ist aus dem Ermittlungsverfahren ein Strafverfahren geworden.

    Der Richter lässt dem Beschuldigten die Anklageschrift zustellen. Nach Ablauf einer Frist zur Stellungnahme entscheidet er darüber, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Im Falle der Eröffnung werden gleichzeitig Termin zur Hauptverhandlung bestimmt und die Verfahrensbeteiligten (auch Zeugen und ggfs. Sachverständige) geladen.

    Ergebnis der Hauptverhandlung ist in der Regel ein Urteil, mit dem der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird. Auch andere verfahrensbeendende Beschlüsse (z. b. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage) sind möglich.


    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilungen in

    • sämtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren
    • Jugendstrafsachen (Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende)
    • sonstige Strafsachen (allgemeinen Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, Schöffengerichtsverfahren gegen Erwachsene, beschleunigte Verfahren, Verfahren gem. § 111 a StPO, Wirtschafts,- Steuer- und Umweltstrafverfahren).

    Ordnungswidrigkeitensachen

    Das Amtsgericht ist in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten zuständig, wenn ein Betroffener nach Zustellung eines Bußgeldbescheides gegen diesen fristgemäß Einspruch eingelegt und die Ordnungsbehörde den Vorgang über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat.

    Beim Amtsgericht Potsdam werden Verkehrsordnungswidrigkeiten, Ordnungswidrigkeiten gegen die Umwelt und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Abgabe von Arbeitslosenunterstützung verhandelt.

    Strafermittlungsabteilung

    Der Ermittlungsrichter ist zuständig im Ermittlungsverfahren bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft, wenn die Einholung richterlicher Beschlüsse erforderlich ist, insbesondere bei Anträgen der Staatsanwaltschaft auf Erlass von Haftbefehlen, Durchsuchungsbeschlüssen, DNA-Beschlüssen, Entscheidungen über vorläufige Entziehungen der Fahrerlaubnis sowie Bestätigungen von Sicherstellungen und Beschlagnahmen.

    Strafsachen

    Sobald die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Anklage erhoben hat, ist aus dem Ermittlungsverfahren ein Strafverfahren geworden.

    Der Richter lässt dem Beschuldigten die Anklageschrift zustellen. Nach Ablauf einer Frist zur Stellungnahme entscheidet er darüber, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Im Falle der Eröffnung werden gleichzeitig Termin zur Hauptverhandlung bestimmt und die Verfahrensbeteiligten (auch Zeugen und ggfs. Sachverständige) geladen.

    Ergebnis der Hauptverhandlung ist in der Regel ein Urteil, mit dem der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird. Auch andere verfahrensbeendende Beschlüsse (z. b. Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage) sind möglich.


    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilungen in

    • sämtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren
    • Jugendstrafsachen (Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende)
    • sonstige Strafsachen (allgemeinen Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, Schöffengerichtsverfahren gegen Erwachsene, beschleunigte Verfahren, Verfahren gem. § 111 a StPO, Wirtschafts,- Steuer- und Umweltstrafverfahren).
  • Insolvenzverfahren

    Ist eine natürliche Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig bzw. überschuldet, so dient das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich in einem geordneten Verfahren zu befriedigen. ausführliche Informationen

    Veröffentlichungen im Internet finden sie unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ oder http://www.insolvenzen.brandenburg.de/

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung in Insolvenzsachen.

    Ist eine natürliche Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig bzw. überschuldet, so dient das Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich in einem geordneten Verfahren zu befriedigen. ausführliche Informationen

    Veröffentlichungen im Internet finden sie unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ oder http://www.insolvenzen.brandenburg.de/

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung in Insolvenzsachen.

  • Zwangsversteigerung

    Das Amtsgericht Potsdam - Zwangsversteigerungsabteilung - ist als Vollstreckungsgericht zuständig für die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren im Landgerichtsbezirk Potsdam. Seit dem 01.01.1994 werden daher alle Verfahren zur Zwangsversteigerung der Grundstücke die in den Amtsgerichtsbezirken Potsdam, Brandenburg, Rathenow und Nauen liegen, ausschließlich beim Amtsgericht Potsdam durchgeführt. ausführliche Informationen

    Veröffentlichungen in Zwangsversteigerungssachen finden sie im Internet unter http://www.zvg.com/.

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung der Zwangsversteigerungsabteilung sowie Hinweise für Bietinteressenten.

    Das Amtsgericht Potsdam - Zwangsversteigerungsabteilung - ist als Vollstreckungsgericht zuständig für die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren im Landgerichtsbezirk Potsdam. Seit dem 01.01.1994 werden daher alle Verfahren zur Zwangsversteigerung der Grundstücke die in den Amtsgerichtsbezirken Potsdam, Brandenburg, Rathenow und Nauen liegen, ausschließlich beim Amtsgericht Potsdam durchgeführt. ausführliche Informationen

    Veröffentlichungen in Zwangsversteigerungssachen finden sie im Internet unter http://www.zvg.com/.

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung der Zwangsversteigerungsabteilung sowie Hinweise für Bietinteressenten.

  • Handelsregister, Vereinsregister und sonstige Registersachen

    Handelsregister

    In den am Sitz des Landgerichtes ansässigen Amtsgerichten geführten Handelsregistern (Amtsgericht Potsdam für den Bereich des Landgerichtsbezirk Potsdam) werden die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Unternehmen registriert. ausführliche Informationen


    Vereinsregister

    Das Vereinsregister wird von den Amtsgerichten geführt. Örtlich zuständig ist seit dem 01.08.2006 das Amtsgericht, welches seinen Sitz bei dem jeweiligen Landgericht hat, in dessen Bezirk der Verein ansässig ist (Amtsgericht Potsdam für den Bereich des Landgerichtsbezirk Potsdam). ausführliche Informationen


    Sonstige Register

    Weiterhin werden durch das Amtgericht Potsdam folgende Register geführt: Partnerschaftsregister, Güterrechtsregister, Genossenschaftsregister und Altregister.


    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung für:

    • Handelsregistersachen sowie
    • Vereinsregistersachen und
    • sonstige Registersachen ( Partnerschaftsregister, Güterrechtsregister, Genossenschaftsregister und Altregister)

    Handelsregister

    In den am Sitz des Landgerichtes ansässigen Amtsgerichten geführten Handelsregistern (Amtsgericht Potsdam für den Bereich des Landgerichtsbezirk Potsdam) werden die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Unternehmen registriert. ausführliche Informationen


    Vereinsregister

    Das Vereinsregister wird von den Amtsgerichten geführt. Örtlich zuständig ist seit dem 01.08.2006 das Amtsgericht, welches seinen Sitz bei dem jeweiligen Landgericht hat, in dessen Bezirk der Verein ansässig ist (Amtsgericht Potsdam für den Bereich des Landgerichtsbezirk Potsdam). ausführliche Informationen


    Sonstige Register

    Weiterhin werden durch das Amtgericht Potsdam folgende Register geführt: Partnerschaftsregister, Güterrechtsregister, Genossenschaftsregister und Altregister.


    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung für:

    • Handelsregistersachen sowie
    • Vereinsregistersachen und
    • sonstige Registersachen ( Partnerschaftsregister, Güterrechtsregister, Genossenschaftsregister und Altregister)
  • Familiensachen

    Hier folgt die Geschäftsverteilung in Familiensachen.

    Hier folgt die Geschäftsverteilung in Familiensachen.

  • Nachlass

    Die überwiegende Aufgabenbewältigung liegt in der Erteilung von Erbscheinen, Eröffnung von Testamenten und Behandlung von Erbausschlagungen. ausführliche Informationen

    Mit dem Gesetz zur Einrichtigung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer wurde das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen grundlegend reformiert. Die Bundesnotarkammer wird ab 01.12.2012 über sämtliche Sterbefälle informiert, die einem inländischen Standesamt bekannt werden. Weitere Informationen zum Zentralen Testamentsregister finden Sie unter www.bnotk.de.

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung in Nachlassangelegenheiten.

    Die überwiegende Aufgabenbewältigung liegt in der Erteilung von Erbscheinen, Eröffnung von Testamenten und Behandlung von Erbausschlagungen. ausführliche Informationen

    Mit dem Gesetz zur Einrichtigung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer wurde das Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen grundlegend reformiert. Die Bundesnotarkammer wird ab 01.12.2012 über sämtliche Sterbefälle informiert, die einem inländischen Standesamt bekannt werden. Weitere Informationen zum Zentralen Testamentsregister finden Sie unter www.bnotk.de.

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung in Nachlassangelegenheiten.

  • Betreuungssachen, Unterbringungssachen, u.a.

    Betreuung

    Betreuung im gesetzlichen Sinn bedeutet, dass, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ( körperlich oder geistiger Art) ihre Angelegenheiten nicht besorgen kann, das Amtsgericht eine Person zum Betreuer bestellt. Das Gericht bestellt den Betreuer und überwacht dessen Arbeit. Ferner wird über die Vergütungsanträge entschieden. Weiterhin ist das Gericht zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den Abschluss von genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften.

    Zentrales Vorsorgeregister

    Seit dem 01.03.2005 wurde für alle Bürgerinnen und Bürger ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet. In diesem Register werden alle Vorsorgevollmachten gespeichert. Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer geführt.

    Nähere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie unter http://www.vorsorgeregister.de.

    Personenstandssachen

    Lehnt der zuständige Standesbeamte die Vornahme einer nach dem Personenstandsgesetz vorzunehmenden Amtshandlung (z. B. Aufgebot, Eintragung ins Heirats-, Familien-, Geburten oder Sterbebuch) ab, kann er auf Antrag eines Beteiligten oder der Aufsichtsbehörde durch eine Entscheidung des Amtsgerichts dazu angehalten werden.


    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung für Betreuungssachen sowie Unterbringungssachen, Pflegschaftssachen, Personenstandssachen, Transsexuellensachen und Todeserklärungen.

    Betreuung

    Betreuung im gesetzlichen Sinn bedeutet, dass, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ( körperlich oder geistiger Art) ihre Angelegenheiten nicht besorgen kann, das Amtsgericht eine Person zum Betreuer bestellt. Das Gericht bestellt den Betreuer und überwacht dessen Arbeit. Ferner wird über die Vergütungsanträge entschieden. Weiterhin ist das Gericht zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den Abschluss von genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften.

    Zentrales Vorsorgeregister

    Seit dem 01.03.2005 wurde für alle Bürgerinnen und Bürger ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet. In diesem Register werden alle Vorsorgevollmachten gespeichert. Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer geführt.

    Nähere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie unter http://www.vorsorgeregister.de.

    Personenstandssachen

    Lehnt der zuständige Standesbeamte die Vornahme einer nach dem Personenstandsgesetz vorzunehmenden Amtshandlung (z. B. Aufgebot, Eintragung ins Heirats-, Familien-, Geburten oder Sterbebuch) ab, kann er auf Antrag eines Beteiligten oder der Aufsichtsbehörde durch eine Entscheidung des Amtsgerichts dazu angehalten werden.


    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung für Betreuungssachen sowie Unterbringungssachen, Pflegschaftssachen, Personenstandssachen, Transsexuellensachen und Todeserklärungen.

  • Rechtsantragsstelle

    Hier folgen die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle.

    Hier folgen die Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle.

  • Grundbuchsachen

    Die Grundbücher werden von den jeweiligen Amtsgerichten als Grundbuchamt geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung der Grundbücher, sowie für die Erteilung von Grundbuchauszügen. Das Grundbuchamt Potsdam ist zuständig für alle Grundstücke, die im Bezirk des Amtsgerichts Potsdam liegen.

    Hinweise zum Geschäftsablauf bei Einsicht und Antragsannahme des Grundbuchamtes Potsdam:

    • Einsicht und Antragsannahme: Einsicht in die Grundbücher und Grundakten sowie die Antragsannahme erfolgen in Einzelabfertigung.
    • Grundakten: Zur Einsicht bestellen sie bitte ausschließlich im Wege der vorherigen telefonischen Terminvereinbarung. Um Beachtung wird gebeten.
    • Grundbuchauszüge: Grundbuchauszüge erhalten Sie auf schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt Potsdam. Dieser Antrag ist nachfolgend zum Download und Ausdruck bereitgestellt und kann sodann per Post oder per Fax beim Grundbuchamt eingereicht werden.

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung in Grundbuchangelegenheiten sowie wichtige Antragsformulare.

    Die Grundbücher werden von den jeweiligen Amtsgerichten als Grundbuchamt geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung der Grundbücher, sowie für die Erteilung von Grundbuchauszügen. Das Grundbuchamt Potsdam ist zuständig für alle Grundstücke, die im Bezirk des Amtsgerichts Potsdam liegen.

    Hinweise zum Geschäftsablauf bei Einsicht und Antragsannahme des Grundbuchamtes Potsdam:

    • Einsicht und Antragsannahme: Einsicht in die Grundbücher und Grundakten sowie die Antragsannahme erfolgen in Einzelabfertigung.
    • Grundakten: Zur Einsicht bestellen sie bitte ausschließlich im Wege der vorherigen telefonischen Terminvereinbarung. Um Beachtung wird gebeten.
    • Grundbuchauszüge: Grundbuchauszüge erhalten Sie auf schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt Potsdam. Dieser Antrag ist nachfolgend zum Download und Ausdruck bereitgestellt und kann sodann per Post oder per Fax beim Grundbuchamt eingereicht werden.

    Nachfolgend finden Sie die Geschäftsverteilung in Grundbuchangelegenheiten sowie wichtige Antragsformulare.


    Automatisiertes Abrufverfahren SolumWEB

    Das Grundbuchamt am Amtsgericht Potsdam ist auf das automatisierte Grundbuchabrufverfahren SolumSTAR umgestellt. Banken, Notaren, Behörden und sonstigen Teilnehmern des Abrufverfahrens ist damit die Möglichkeit gegeben, auf elektronischem Weg Einsicht in die hier geführten Grundbücher zu nehmen. Interessenten am Abrufverfahren SolumWEB finden weitere Informationen unter "Grundbucheinsicht".


    Automatisiertes Abrufverfahren SolumWEB

    Das Grundbuchamt am Amtsgericht Potsdam ist auf das automatisierte Grundbuchabrufverfahren SolumSTAR umgestellt. Banken, Notaren, Behörden und sonstigen Teilnehmern des Abrufverfahrens ist damit die Möglichkeit gegeben, auf elektronischem Weg Einsicht in die hier geführten Grundbücher zu nehmen. Interessenten am Abrufverfahren SolumWEB finden weitere Informationen unter "Grundbucheinsicht".

  • Zahlstelle

    Hinweis: Die Einzahlung einer Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen ist per Überweisung auf das Konto der Landesjustizkasse in Brandenburg vorzunehmen, oder mittels Bankverrechnungsscheck bzw. bestätigtem Scheck direkt vor Ort im Versteigerungsstermin. Nähere Informationen hierzu finden sie unter

    Aufgaben / Zwangsversteigerung.

    Hinweis: Die Einzahlung einer Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen ist per Überweisung auf das Konto der Landesjustizkasse in Brandenburg vorzunehmen, oder mittels Bankverrechnungsscheck bzw. bestätigtem Scheck direkt vor Ort im Versteigerungsstermin. Nähere Informationen hierzu finden sie unter

    Aufgaben / Zwangsversteigerung.
  • Zwangsvollstreckungssachen

    Hier folgt die Geschäftsverteilung in Zwangsvollstreckungssachen.

    Hier folgt die Geschäftsverteilung in Zwangsvollstreckungssachen.

  • Kirchenaustritte

    Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht  erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

    Das Amtsgericht Potsdam ist zuständig für die Stadt Potsdam und die Gemeinden Beelitz, Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Potsdam, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel).

    Sie benötigen hierzu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung).

    Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei.

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, Tel.: 0331/2017-2316. Die Erklärung ist in Raum 123 abzugeben.

    Im Bundesland Brandenburg muss der Austritt aus der Evangelischen oder Katholischen Kirche persönlich beim Amtsgericht  erklärt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.

    Das Amtsgericht Potsdam ist zuständig für die Stadt Potsdam und die Gemeinden Beelitz, Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Potsdam, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel).

    Sie benötigen hierzu einen gültigen Personalausweis (oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung).

    Der Kirchenaustritt ist gebührenfrei.

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, Tel.: 0331/2017-2316. Die Erklärung ist in Raum 123 abzugeben.

  • Beratungshilfe

    Den offiziellen Antrag auf Beratungshilfe finden Sie unter Service / Landeseinheitliche Formulare oder hier.

    Den offiziellen Antrag auf Beratungshilfe finden Sie unter Service / Landeseinheitliche Formulare oder hier.