Gerichtsvollzieherdienst
Im Amtsgerichtsbezirk Potsdam sind derzeit 11 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher tätig.
Pfandkammer: Gartenstraße 42, 14482 Potsdam, Telefon: 0331 284814
Versteigerungen: jeden letzten Mittwoch im Monat ab 11.00 Uhr
Sollten Sie einen Zwangsvollstreckungsauftrag einreichen wollen, senden Sie diesen bitte generell an die
Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
beim Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam
Senden sie die Aufträge bitte nicht an die angegebenen Büroanschriften, da es sich hierbei nicht um Postanschriften handelt.
Anfragen und Mitteilungen können unmittelbar an die Gerichtsvollzieher gerichtet werden, sofern Ihnen bereits ein Aktenzeichen des entsprechenden Gerichtsvollziehers bekannt ist.
Eilsachen, insbesondere eilige Zustellungsaufträge sind ausschließlich an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts zu richten! Dies gilt auch für elektronisch übermittelte Aufträge.
Einzureichen sind:
- Zwangsvollstreckungsauftrag (vollständig ausgefüllt)
- Vollstreckungstitel im Original
- Nachweis über sämtliche, bisher entstandene, mit der Zwangsvollstreckung verbundene, Kosten
Den Vollstreckungsauftrag können Sie sich hier downloaden: www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare
Auskünfte über die Zuständigkeit und die aktuellen Telefonnummern der Gerichtsvollzieher erhalten Sie nachfolgend und unter der Telefonnummer: 0331 / 2017 - 2415.
Gerichtvollzieherbezirke
Die Gerichtsvollzieherbezirke sind wie folgt zugewiesen:
- Die Zuständigkeit für Zustellungen richtet sich nach der Anschrift des Zustellungsempfängers, für Zustellungen außerhalb des Amtsgerichtsbezirks nach der Anschrift des Auftraggebers.
- Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 840 ZPO werden von demjenigen Gerichtsvollzieher erledigt, in dessen Bezirk der Drittschuldner, bei mehreren Drittschuldnern der Erstgenannte, wohnt bzw. seinen Sitz hat.
- Amtshandlungen, die eine Tätigkeit in mehreren Bezirken erfordern, sofern der Auftrag durch die Verteilerstelle vermittelt wird, Aufträge zur Erhebung von Wechsel und Scheckprotesten sowie nicht geregelte Angelegenheiten sind ohne örtliche Beschränkung zu erledigen.
Die Zuweisung erfolgt hier durch die Verteilerstelle.
Übersicht und Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher
Nachfolgend werden Ihnen eine Übersicht über die am Amtsgericht Potsdamtätigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (nebst Sprechstunden, Telefonnummern etc.) und die Geschäftsverteilung (Straßenverzeichnisse) der hiesigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zum Download angeboten.