Güterichterverfahren im Landgerichtsbezirk Cottbus
Seit Januar 2013 gibt es an verschiedenen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg Güterichter. Mit der Güterichtertätigkeit wird auf der Grundlage des am 27.06.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetzes das nach den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleituntersuchung erfolgreiche Pilotprojekt zur Einführung der gerichtlichen Mediation fortgeführt.
Zentral zuständig für die Organisation der Güterichterverfahren im Landgerichtsbezirk Cottbus ist das Amtsgericht Bad Liebenwerda.
Im Gerichtsbezirk des Landgerichts Cottbus können für alle Gerichte (Amtsgerichte Bad Liebenwerda, Cottbus, Königs Wusterhausen, Lübben und Senftenberg) Mediationsverfahren durch Güterichter durchgeführt werden. Die konkreten Mediationen/Güterichterverhandlungen finden bei den Amtsgerichten Bad Liebenwerda, Cottbus (Gebäude Thiemstraße) und Lübben statt.
Derzeit sind als Güterichter/in tätig:
- Richterin am Amtsgericht Kappert
- Richterin am Amtsgericht Eulitz
- Richterin am Amtsgericht Stahn
- Direktor des Amtsgerichts Höhr