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Güterichterverfahren im Landgerichtsbezirk Cottbus

Seit Januar 2013 gibt es an verschiedenen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg Güterichter. Mit der Güterichtertätigkeit wird auf der Grundlage des am 27.06.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetzes das nach den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleituntersuchung erfolgreiche Pilotprojekt zur Einführung der gerichtlichen Mediation fortgeführt.

Zentral zuständig für die Organisation der Güterichterverfahren im Landgerichtsbezirk Cottbus ist das Amtsgericht Bad Liebenwerda.

Im Gerichtsbezirk des Landgerichts Cottbus können für alle Gerichte (Amtsgerichte Bad Liebenwerda, Cottbus, Königs Wusterhausen, Lübben und Senftenberg) Mediationsverfahren durch Güterichter durchgeführt werden. Die konkreten Mediationen/Güterichterverhandlungen finden bei den Amtsgerichten Bad Liebenwerda, Cottbus (Gebäude Thiemstraße) und Lübben statt.

Derzeit sind als Güterichter/in tätig:

  • Richterin am Amtsgericht Kappert
  • Richterin am Amtsgericht Eulitz
  • Richterin am Amtsgericht Stahn
  • Direktor des Amtsgerichts Höhr
  • Was ist Mediation?

    Mediation ist ein Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung des Mediators ihren Konflikt selbständig lösen.

    Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Der Mediator beschränkt sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

    In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oftmals verborgene - Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Mediation ist also eine Methode zur Lösungsfindung. Der Mediator bedient sich dabei eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.

    Mediation ist ein Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung des Mediators ihren Konflikt selbständig lösen.

    Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Der Mediator beschränkt sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

    In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oftmals verborgene - Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Mediation ist also eine Methode zur Lösungsfindung. Der Mediator bedient sich dabei eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.

  • Was ist Mediation bei einem Güterichter?

    Im Gericht führen besonders geschulte Güterichter Mediationen durch.

    Eine Mediation beim Güterichter kommt dann in Betracht, wenn ein Antrag/eine Klage oder die Berufung oder Beschwerde bei Gericht eingegangen ist. Dann wird geprüft, ob sich die Sache für eine Verweisung an den Güterichter und insbesondere für eine Mediation dort eignet. Die Mediation wird daher niemals von dem in der Sache entscheidungsbefugten gesetzlichen Richter durchgeführt.

    Der Güterichter selbst entscheidet den Fall nicht. Von ihm kann daher auch keine entscheidungserhebliche rechtliche Einschätzung des Falles erwartet werden. Er führt die Mediation nach den oben genannten Grundsätzen durch. Nach erfolgreichem Abschluss der Güterichterverhandlung kann der Güterichter eine erzielte Einigung sogleich als gerichtlichen Vergleich protokollieren oder andere Prozesserklärungen (etwa Rücknahme des Rechtsmittels) entgegen nehmen.

    In jedem Falle ist eine Begleitung der Parteien durch Rechtsanwälte empfehlenswert (aber nicht zwingend), da diese die Beteiligten auch in der Mediation unterstützen können.

    Kann durch die Mediation keine Einigung erzielt werden, wird der Prozess vor dem gesetzlichen Richter fortgeführt.

    Im Gericht führen besonders geschulte Güterichter Mediationen durch.

    Eine Mediation beim Güterichter kommt dann in Betracht, wenn ein Antrag/eine Klage oder die Berufung oder Beschwerde bei Gericht eingegangen ist. Dann wird geprüft, ob sich die Sache für eine Verweisung an den Güterichter und insbesondere für eine Mediation dort eignet. Die Mediation wird daher niemals von dem in der Sache entscheidungsbefugten gesetzlichen Richter durchgeführt.

    Der Güterichter selbst entscheidet den Fall nicht. Von ihm kann daher auch keine entscheidungserhebliche rechtliche Einschätzung des Falles erwartet werden. Er führt die Mediation nach den oben genannten Grundsätzen durch. Nach erfolgreichem Abschluss der Güterichterverhandlung kann der Güterichter eine erzielte Einigung sogleich als gerichtlichen Vergleich protokollieren oder andere Prozesserklärungen (etwa Rücknahme des Rechtsmittels) entgegen nehmen.

    In jedem Falle ist eine Begleitung der Parteien durch Rechtsanwälte empfehlenswert (aber nicht zwingend), da diese die Beteiligten auch in der Mediation unterstützen können.

    Kann durch die Mediation keine Einigung erzielt werden, wird der Prozess vor dem gesetzlichen Richter fortgeführt.

  • Welche Vorteile hat eine Mediation bei Güterichtern gegenüber einem Verfahren vor streitentscheidenden Richtern?

    Die Mediation ist für die Streitparteien im Vergleich zum formalen gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft. Besonders ist zu erwähnen, dass

    • im Rahmen der Mediation mehr Zeit zur Verfügung steht. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
    • die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. Sie entscheiden den Streit, nicht ein Dritter. So kann oft eine tragfähige Beziehung zwischen ihnen für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
    • durch die Mediation auch weitere Konflikte (also Fragen, die bisher nicht von dem Prozess betroffen waren), die die Beteiligten belasten, besprochen und geregelt werden können.
    • die Mediation vertraulich und nicht öffentlich ist.

    Die Mediation ist für die Streitparteien im Vergleich zum formalen gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft. Besonders ist zu erwähnen, dass

    • im Rahmen der Mediation mehr Zeit zur Verfügung steht. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
    • die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. Sie entscheiden den Streit, nicht ein Dritter. So kann oft eine tragfähige Beziehung zwischen ihnen für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
    • durch die Mediation auch weitere Konflikte (also Fragen, die bisher nicht von dem Prozess betroffen waren), die die Beteiligten belasten, besprochen und geregelt werden können.
    • die Mediation vertraulich und nicht öffentlich ist.
  • Was kostet die Mediation? Was ist mit dem streitigen Verfahren?

    Durch die Inanspruchnahme der Mediation bei einem Güterichter entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

    Durch die Inanspruchnahme der Mediation bei einem Güterichter entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.