Aufgaben
Das Amtsgericht Eberswalde ist sachlich zuständig in:
- Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
- Straf- und Bußgeldverfahren
- Familiensachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
sowie für Angelegenheiten in:
- Grundbuchsachen
- Nachlasssachen
- Hinterlegungssachen
- Personenstandssachen
- Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Eberswalde erstreckt sich im Wesentlichen auf den nördlichen Teil des Landkreises Barnim.
Zentrale Zuständigkeiten
Die Bearbeitung der
- Insolvenzverfahren
- Vereins- und Handelsregistersachen sowie
- die Führung der Partnerschafts- und Genossenschaftsregister aus dem hiesigen Gerichtsbezirk
erfolgt bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder).
Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen werden bei dem Amtsgericht Strausberg bearbeitet.
Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.
Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.
Geschäftsverteilung
Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Eberswalde sowie eine Übersicht der Kontaktdaten einzelner Abteilungen zum Download zur Verfügung.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar des Geschäftsverteilungsplanes mit seinen Änderungen verbindlich ist.