Aufgaben
Das Amtsgericht Bernau bei Berlin ist sachlich zuständig in:
- Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
- Straf- und Bußgeldverfahren
- Familiensachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
sowie für Angelegenheiten in
- Grundbuchsachen
- Nachlasssachen
- Hinterlegungssachen
- Personenstandssachen
- Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
Zentrale Zuständigkeiten
In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Frankfurt(Oder) eine auf den Bezirk des Landgerichts Frankfurt(Oder) konzentrierte Zuständigkeit:
- Insolvenzverfahren
- Vereins- und Handelsregistersachen sowie
- die Führung der Partnerschafts- und Genossenschaftsregister
Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen werden bei dem Amtsgericht Strausberg bearbeitet.
Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.
Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg beim Amtsgericht Berlin – Wedding zuständig.
Geschäftsverteilung
Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bernau bei Berlin sowie eine Übersicht der nichtrichterlichen Geschäftsverteilung zum Download zur Verfügung.