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Aufgaben 

Das Amtsgericht Bernau bei Berlin ist sachlich zuständig in:

  • Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
  • Straf- und Bußgeldverfahren
  • Familiensachen
  • Betreuungs- und Unterbringungssachen

sowie für Angelegenheiten in

  • Grundbuchsachen
  • Nachlasssachen
  • Hinterlegungssachen
  • Personenstandssachen
  • Zwangsvollstreckungsangelegenheiten

Zentrale Zuständigkeiten

In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Frankfurt(Oder) eine auf den Bezirk des Landgerichts Frankfurt(Oder) konzentrierte Zuständigkeit:

  • Insolvenzverfahren
  • Vereins- und Handelsregistersachen sowie
  • die Führung der Partnerschafts- und Genossenschaftsregister

Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen werden bei dem Amtsgericht Strausberg bearbeitet. 

Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.

Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg beim Amtsgericht Berlin – Wedding zuständig.


Geschäftsverteilung

Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bernau bei Berlin sowie eine Übersicht der nichtrichterlichen Geschäftsverteilung zum Download zur Verfügung.