Aufgaben
Das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) ist sachlich zuständig in:
- Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
- Straf- und Bußgeldverfahren
- Familiensachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
sowie für Angelegenheiten in:
- Grundbuchsachen
- Nachlasssachen
- Hinterlegungssachen
- Personenstandssachen
- Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) erstreckt sich im Wesentlichen auf den Bezirk des Landkreises Märkisch-Oderland.
Zentrale Zuständigkeiten
In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Frankfurt(Oder) eine auf den Bezirk des Landgerichts Frankfurt(Oder) konzentrierte Zuständigkeit:
- Insolvenzverfahren
- Vereins- und Handelsregistersachen sowie
- die Führung der Partnerschafts- und Genossenschaftsregister
Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen werden bei dem Amtsgericht Strausberg bearbeitet.
Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.
Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.
Geschäftsverteilung
Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) zum Download zur Verfügung.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar des Geschäftsverteilungsplanes mit seinen Änderungen verbindlich ist.