Hauptmenü

Aufgaben 

Das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) ist sachlich zuständig in:

  • Zivilprozesssachen (bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, bzw. ohne Rücksicht auf den Streitwert z. B. in Mietrechtsstreitigkeiten)
  • Straf- und Bußgeldverfahren
  • Familiensachen
  • Betreuungs- und Unterbringungssachen

sowie für Angelegenheiten in:

  • Grundbuchsachen
  • Nachlasssachen
  • Hinterlegungssachen
  • Personenstandssachen
  • Zwangsvollstreckungsangelegenheiten

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) erstreckt sich im Wesentlichen auf den Bezirk des Landkreises Märkisch-Oderland.


Zentrale Zuständigkeiten

In folgenden Angelegenheiten besteht beim Amtsgericht Frankfurt(Oder) eine auf den Bezirk des Landgerichts Frankfurt(Oder) konzentrierte Zuständigkeit:

  • Insolvenzverfahren
  • Vereins- und Handelsregistersachen sowie
  • die Führung der Partnerschafts- und Genossenschaftsregister

Die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen werden bei dem Amtsgericht Strausberg bearbeitet. 


Das zentrale Schuldnerverzeichnis des Landes Brandenburg wird beim Amtsgericht Nauen geführt.


Für Mahnsachen ist das zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg "Amtsgericht Berlin – Wedding" zuständig.

Geschäftsverteilung

Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bad Freienwalde (Oder) zum Download zur Verfügung.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar des Geschäftsverteilungsplanes mit seinen Änderungen verbindlich ist.