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Fachbereich Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Als Täter-Opfer-Ausgleich wird eine Fachmediation in Strafsachen bezeichnet. Er bietet Beschuldigten und Geschädigten die Möglichkeit, mit Hilfe einer Mediatorin oder eines Mediators Konflikte, die zur Straftat geführt haben oder durch sie entstanden sind, gemeinsam zu lösen. Grundlage des Täter-Opfer-Ausgleichs ist die freie Entscheidung der Beteiligten, an diesem Verfahren teilzunehmen. Das Ergebnis eines gelungenen Ausgleichs kann eine Aussöhnung zwischen den Beteiligten sein. In der Regel treffen die Beteiligten dabei eine Vereinbarung über die Schadenwiedergutmachung, deren Einhaltung ggf. durch die Mediatorinnen/Mediatoren in Strafsachen kontrolliert wird.

Ziele:

Das Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist darin zu sehen, durch außergerichtliche Konfliktregelung

  • zu ermöglichen, dass Täter/innen und Opfer zumeist in einer persönlichen Begegnung die Folgen der Straftat erörtern können,
  • Raum für eine Konfliktbearbeitung zu geben,
  • eine Wiedergutmachung zwischen Täter/innen und Opfer zu ermöglichen,
  • den Täter/innen die Folgen ihrer Tat zu verdeutlichen, um künftige Straftaten zu vermeiden,
  • den durch die Straftat gestörten Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich?

Nach Bekanntwerden einer Straftat prüfen die zuständigen Staatsanwältinnen/Staatsanwälte oder Richterinnen/Richter, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich in Frage kommt. Ist dies der Fall, so wird die Vermittlungsstelle bei den Sozialen Diensten der Justiz beauftragt, die Möglichkeiten eines Ausgleichs zu klären und ihn gegebenenfalls durchzuführen. Täter/innen und Opfer können sich auch selbst an die Sozialen Dienste der Justiz oder eine andere mit Täter-Opfer-Ausgleich befasste Schlichtungsstelle wenden. In diesen Fällen stellen die Vermittlerinnen/Vermittler fest, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt werden kann und informieren die zuständige Staatsanwaltschaft oder das mit der Sache befasste Gericht.

Mediator/in in Strafsachen:

Die Mediationen werden durch besonders qualifizierte Sozialarbeiter/innen durchgeführt, die eine Fortbildung zu Fachmediatoren/-mediatorinnen in Strafsachen absolviert haben.

Gesetzliche Grundlagen:

§ 46 a StGB, § 10 Abs.1 Nr. 7 JGG

Landesfachgruppe Täter-Opfer-Ausgleich

Im Land Brandenburg ist seit vielen Jahren eine Landesfachgruppe Täter-Opfer-Ausgleich tätig, die das Ziel hat, den fachlichen Austausch und die Weiterentwicklung dieses Instrumentes innerhalb des Landes Brandenburg und in Zusammenarbeit mit bundesweit tätigen Gremien des Täter-Opfer-Ausgleichs und entsprechende Organisationen zu fördern. Hier wirken Vermittlerinnen/Vermittler aus allen  Landgerichtsbezirken ebenso mit wie Vertreter/innen der Freien Träger, die im Land Brandenburg neben den Sozialen Diensten der Justiz den Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendbereich durchführen, und Vertreter der Schiedsleute. Schiedsleute dürfen seit 2007 ebenfalls in diesem Bereich tätig werden.  Darüber hinaus gibt es in den Landgerichtsbezirken Regionalfachgruppen.