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Sitzungspolizeiliche Anordnung im Verfahren gegen Maik S. wegen Brandstiftung u.a. wieder in Kraft

- Erschienen am 19.09.2019

Der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer hat im Strafverfahren 25 KLs 6/18 wegen Brandstiftung u.a. die sitzungspolizeiliche Anordnung vom 13.09.2018 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt, dass - abweichend von Ziffer I.2 der Anordnung - der Zugang zum Justizgebäude und dem Sitzungssaal über den regulären Haupteingang erfolgt und eine Kontrolle vor dem Einlass in den Sitzungssaal stattfindet.

Die nach Durchführung des Akkreditierungsverfahrens erteilten Akkreditierungen behalten ihre Gültigkeit (d.h. für die akkreditierten Pressevertreter stehen die entsprechenden Sitzplätze im Saal zur Verfügung).

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