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Pressemitteilung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes am Landgericht Potsdam, insbesondere zur Durchführung mündlicher Verhandlungen

- Erschienen am 16.03.2020

Mit Blick auf die Ansteckungsgefahr durch das Corona Virus wird darauf hingewiesen, dass das Landgericht Potsdam die Appelle der medizinischen Fachleute sehr ernst nimmt, wichtige Maßnahmen bereits getroffen hat und die Entwicklung weiter aufmerksam beobachtet. Zwar wird das Landgericht Potsdam vorerst wie gewohnt für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Dabei stehen Desinfektionsmittel insbesondere in den Waschräumen und im Eingangsbereich zur Verfügung und auf die Einhaltung der Hygieneregeln und die Notwendigkeit, Abstand voneinander zu halten, wird an allen relevanten Stellen im Haus hingewiesen.

Allerdings wird es zu Einschränkungen im Dienstbetrieb kommen, weil seitens der Fachleute dringend angeraten wird, soziale Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass öffentliche wie nichtöffentliche Verhandlungen, Anhörungen und Serviceleistungen des Landgerichts -  und auch der Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks -  in den kommenden Wochen, jedenfalls bis einschließlich 19.04.2020, stark reduziert werden. Auch kurzfristig ist mit Verlegungen und Aufhebungen von Terminen bzw. Schließungen von Serviceeinrichtungen der Gerichte zu rechnen. In dem Fall werden die Beteiligten jedenfalls benachrichtigt werden. Wir bitten in diesem Zusammenhang, von Nachfragen abzusehen, da die Servicegeschäftsstellen, ebenfalls zur Reduzierung auf notwendigste Kontakte, voraussichtlich nicht in gewohnter Dichte besetzt sein werden. Eventuelle Terminsaufhebungen und -verlegungen werden die Beteiligten erreichen, wenn möglicherweise auch sehr kurzfristig.

Über etwaige weitere aktuelle Einschränkungen des Dienstbetriebes werden wir auf der Internetseite des Landgerichts informieren. Zugleich werden wir die Presserolle des Landgerichts ggfs. anpassen.

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Datum
16.03.2020
Rubrik
Landgericht Potsdam - Aktuelles