Wichtige Hinweise für die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen mutmaßlichen Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen: Änderung der Verfügung für die Öffentlichkeit
- Erschienen amVerfügung
in der Strafsache
11 Ks 4/21
wegen Beihilfe zum Mord
In Abänderung meiner Verfügung vom 01.10.2021 ist weiterhin der Aufenthalt im Sitzungssaal nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Nachweisführung hat durch Gewährung der Einsichtnahme in den Nachweis gemeinsam mit der Einsichtnahme in ein amtliches Ausweisdokument im Original zu erfolgen und bestimmt sich nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1). Das negative Testergebnis eines Schnelltests ist maximal 24 Stunden gültig und muss am Sitzungstag um 13.00 Uhr noch Gültigkeit haben.
Neuruppin, 02.11.2021
Der Vorsitzende des Schwurgerichts
Lechtermann
Vorsitzender Richter am Landgericht