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Wichtige Hinweise für die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen mutmaßlichen Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen: Änderung der Verfügung für die Öffentlichkeit

- Erschienen am 02.11.2021

Verfügung

in der Strafsache

11 Ks 4/21 

wegen Beihilfe zum Mord 

In Abänderung meiner Verfügung vom 01.10.2021 ist weiterhin der Aufenthalt im Sitzungssaal nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Nachweisführung hat durch Gewährung der Einsichtnahme in den Nachweis gemeinsam mit der Einsichtnahme in ein amtliches Ausweisdokument im Original zu erfolgen und bestimmt sich nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1). Das negative Testergebnis eines Schnelltests ist maximal 24 Stunden gültig und muss am Sitzungstag um 13.00 Uhr noch Gültigkeit haben. 

Neuruppin, 02.11.2021

Der Vorsitzende des Schwurgerichts

Lechtermann
Vorsitzender Richter am Landgericht

 

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Datum
02.11.2021
Rubrik
Landgericht Neuruppin - Pressemitteilungen