Hauptmenü

So erreichen Sie uns

  • Dienstzeit

    Bitte beachten Sie die Angaben zum Pandemieschutz auf der Startseite.

    Die Mitarbeiter des Landgerichts Cottbus stehen Ihnen während der Geschäftszeit zur Verfügung:

    Geschäftszeiten:

    Montag: 07:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr
    Freitag: 07:00 - 14:00 Uhr

    Hinweis: Nach den vorgenannten Geschäftszeiten sind die Dienstgebäude für den Publikumsverkehr lediglich bei dort laufenden Verhandlungen geöffnet. In diesen Fällen bleibt das betreffende Gebäude bis zum Ende der letzten Verhandlung geöffnet.

    An das Landgericht Cottbus gerichtete Post kann auch nach Dienstschluss im Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Dieser befindet sich am Haupttor vor dem Landgericht.

    Bitte beachten Sie die Angaben zum Pandemieschutz auf der Startseite.

    Die Mitarbeiter des Landgerichts Cottbus stehen Ihnen während der Geschäftszeit zur Verfügung:

    Geschäftszeiten:

    Montag: 07:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr
    Freitag: 07:00 - 14:00 Uhr

    Hinweis: Nach den vorgenannten Geschäftszeiten sind die Dienstgebäude für den Publikumsverkehr lediglich bei dort laufenden Verhandlungen geöffnet. In diesen Fällen bleibt das betreffende Gebäude bis zum Ende der letzten Verhandlung geöffnet.

    An das Landgericht Cottbus gerichtete Post kann auch nach Dienstschluss im Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Dieser befindet sich am Haupttor vor dem Landgericht.

  • Adressen

    Landgericht Cottbus
    Gerichtsstraße 3/4, 03046 Cottbus

    An das Landgericht Cottbus gerichtete Post kann auch nach Dienstschluss im Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Dieser befindet sich am Haupttor vor dem Landgericht.

    Tel: 0355 6371-0
    Fax: 0355 6371-361 (Verwaltung)
    0355 6371-360 (Rechtssachen)

    Internet: https://lg-cottbus.brandenburg.de
    E-Mail: verwaltung@lgcb.brandenburg.de  (keine Rechtssachen)
    Pressestelle: pressesprecher@lgcb.brandenburg.de
    Datenschutz: datenschutzbeauftragter@lgcb.brandenburg.de 

    Hinweise: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

    Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist.

    Landgericht Cottbus
    Gerichtsstraße 3/4, 03046 Cottbus

    An das Landgericht Cottbus gerichtete Post kann auch nach Dienstschluss im Nachtbriefkasten eingeworfen werden. Dieser befindet sich am Haupttor vor dem Landgericht.

    Tel: 0355 6371-0
    Fax: 0355 6371-361 (Verwaltung)
    0355 6371-360 (Rechtssachen)

    Internet: https://lg-cottbus.brandenburg.de
    E-Mail: verwaltung@lgcb.brandenburg.de  (keine Rechtssachen)
    Pressestelle: pressesprecher@lgcb.brandenburg.de
    Datenschutz: datenschutzbeauftragter@lgcb.brandenburg.de 

    Hinweise: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

    Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist.

  • Barrierefreiheit

    Informationen für Menschen mit Behinderung

    Beide Häuser des Landgerichts verfügen über einen barrierefreien Zugang. Bitte beachten Sie, dass auch dort Zugangskontrollen durchgeführt werden.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung (siehe nachfolgende Kontaktdaten).

    Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson

    • Frau Pöthke, Telefon: 0355 6371-340
    • Frau Offeney, Telefon: 0355 6371-370 (Vertretung)

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

    Informationen für Menschen mit Behinderung

    Beide Häuser des Landgerichts verfügen über einen barrierefreien Zugang. Bitte beachten Sie, dass auch dort Zugangskontrollen durchgeführt werden.

    Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung (siehe nachfolgende Kontaktdaten).

    Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Ansprechperson

    • Frau Pöthke, Telefon: 0355 6371-340
    • Frau Offeney, Telefon: 0355 6371-370 (Vertretung)

    Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

    Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf

  • Wegbeschreibung

    Das Landgericht Cottbus ist zu erreichen:

    mit öffentlichem Nahverkehr:

    • mit der Straßenbahnlinie 2 bis Haltestelle "Altmarkt" (vom Bahnhof aus in ca. 15 min)

    mit dem PKW:

    • fahren Sie in Richtung Cottbus Stadtmitte und folgen der Beschilderung: "Altstadtring" und "Amts- und Landgericht".
    • die Beschilderung führt Sie unmittelbar vor das Gebäude des Amtsgerichts und das des Landgerichts.

    Falls Sie dieser Beschilderung nicht folgen und sich am Stadtzentrum orientieren, empfiehlt es sich, z. B. im Parkhaus am Neustädter Platz zu parken.

    Das Landgericht Cottbus ist zu erreichen:

    mit öffentlichem Nahverkehr:

    • mit der Straßenbahnlinie 2 bis Haltestelle "Altmarkt" (vom Bahnhof aus in ca. 15 min)

    mit dem PKW:

    • fahren Sie in Richtung Cottbus Stadtmitte und folgen der Beschilderung: "Altstadtring" und "Amts- und Landgericht".
    • die Beschilderung führt Sie unmittelbar vor das Gebäude des Amtsgerichts und das des Landgerichts.

    Falls Sie dieser Beschilderung nicht folgen und sich am Stadtzentrum orientieren, empfiehlt es sich, z. B. im Parkhaus am Neustädter Platz zu parken.

  • Zugangskontrolle

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Landgerichts Cottbus jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenänlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Landgerichts Cottbus ist das Rauchen nicht gestattet.

    Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Landgerichts Cottbus jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.

    Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenänlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.

    Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Landgerichts Cottbus ist das Rauchen nicht gestattet.

Zeugenbetreuer

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerinnen:

  • Frau Pöthke, Telefon: 0355 6371-340
  • Frau Offeney, Telefon: 0355 6371-370 (Vertretung)
  • Frau Kaiser, Telefon: 0355 6371-301 (Vertretung)

Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerinnen erteilen keine Rechtsberatung.

Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerinnen:

  • Frau Pöthke, Telefon: 0355 6371-340
  • Frau Offeney, Telefon: 0355 6371-370 (Vertretung)
  • Frau Kaiser, Telefon: 0355 6371-301 (Vertretung)

Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerinnen erteilen keine Rechtsberatung.

Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.