So erreichen Sie uns
Bitte beachten Sie:
Im Hinblick auf die weiterhin bestehende Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus kann das Amtsgericht Nauen während der allgemeinen Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung betreten werden. Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird nur zwei Personen pro Termin der Zutritt gestattet.
Angelegenheiten, die kein persönliches Erscheinen erfordern (z.B. Zeugen-, Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Grundbuchauszüge) sind weiterhin auf schriftlichem Wege zu beantragen. Eine Vielzahl von Formularen sind in der Rubrik „Formulare“ abrufbar.
Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03321/ 4452-0.
Wenn Sie eine Ladung zu einem Termin haben oder eine öffentliche Verhandlung besuchen möchten, wenden Sie sich bitte an die Wachtmeister an der Pforte. Das Platzangebot in den Sitzungssälen ist wegen der einzuhaltenden Abstandsregeln reduziert worden.
Wir bitten Sie eindringlich, das Gericht nur mit einem Mund-Nasen-Schutz zu betreten und die Abstandsgebote (Mindestabstand 1,50 m) sowie die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten. Am Eingang der Gerichtsgebäude steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Es wird gebeten, das Gerichtsgebäude erst kurz vor dem Termin zu betreten und es danach umgehend wieder zu veranlassen.
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Sprechzeiten und Bereitschaftsdienst
Sprechzeiten für das Publikum:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr
15.00 bis 17.30 UhrMittwoch: keine Sprechzeiten Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr Freitag: keine Sprechzeiten Es wird darauf hingewiesen, dass es zu den Sprechzeiten in der Nachlassabteilung zu Wartezeiten kommen kann.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 UhrDienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 14.30 Uhr
15.00 bis 18.00 UhrMittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 UhrDonnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 UhrFreitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 14.00 UhrWährend der Sprechzeiten für das Publikum kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein, da der Publikumsverkehr Vorrang hat.
Ausgenommen von der Sprechzeitenregelung sind Eilfälle. In Eilfällen ist das Gericht auch außerhalb der Sprechzeiten von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Freitag bis 14.00 Uhr) zu erreichen.
Bereitschaftsdienst:
Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 03321 4000
Darüber hinaus erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.
Sprechzeiten für das Publikum:
Montag: 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr
15.00 bis 17.30 UhrMittwoch: keine Sprechzeiten Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr Freitag: keine Sprechzeiten Es wird darauf hingewiesen, dass es zu den Sprechzeiten in der Nachlassabteilung zu Wartezeiten kommen kann.
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 UhrDienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 14.30 Uhr
15.00 bis 18.00 UhrMittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 UhrDonnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 UhrFreitag: 09.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 14.00 UhrWährend der Sprechzeiten für das Publikum kann die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein, da der Publikumsverkehr Vorrang hat.
Ausgenommen von der Sprechzeitenregelung sind Eilfälle. In Eilfällen ist das Gericht auch außerhalb der Sprechzeiten von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Freitag bis 14.00 Uhr) zu erreichen.
Bereitschaftsdienst:
Für unaufschiebbare Angelegenheiten ist an nicht dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr (freitags ab 14.00 Uhr) und an dienstfreien Tagen in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der vom Amtsgericht Potsdam wahrgenommen wird.
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 03321 4000
Darüber hinaus erreichen Sie den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen direkt in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0331 2017-2254, per Fax unter der Nummer 0331 2017-2960 oder persönlich in der Hegelallee 8 in 14467 Potsdam.
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Informationen für Menschen mit Behinderung
Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich.
Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechperson
Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden Sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich.
Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechperson
Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden Sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
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Zeugenbetreuung
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:
Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311
Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuerin:
Frau Fleischer - Telefon: 03321 4452-311
Bitte beachten Sie: Die Zeugenbetreuerin erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Anfahrt
Anreise mit dem PKW
- Auf der Bundesstraße 5 aus Richtung Berlin oder Friesack kommend nehmen Sie bitte die Abfahrt Nauen-Krankenhaus.
- Folgen Sie nun dieser Straße vorbei an dem Krankenhaus auf der rechten, dem Finanzamt auf der linken Seite und biegen unmittelbar beim Hinweisschild "Amtsgericht" rechts in die Paul-Jerchel-Str. ein.
- Das Gericht befindet sich nach der ersten Querstraße auf der linken Seite.
Parkmöglichkeiten befinden sich neben dem Finanzamt.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Hinweise zur Anfahrt mit offentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie unter nachfolgendem Link:
Eingang für Menschen mit Behinderung
Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich. Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.
Anreise mit dem PKW
- Auf der Bundesstraße 5 aus Richtung Berlin oder Friesack kommend nehmen Sie bitte die Abfahrt Nauen-Krankenhaus.
- Folgen Sie nun dieser Straße vorbei an dem Krankenhaus auf der rechten, dem Finanzamt auf der linken Seite und biegen unmittelbar beim Hinweisschild "Amtsgericht" rechts in die Paul-Jerchel-Str. ein.
- Das Gericht befindet sich nach der ersten Querstraße auf der linken Seite.
Parkmöglichkeiten befinden sich neben dem Finanzamt.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Hinweise zur Anfahrt mit offentlichen Verkehrsmitteln erhalten Sie unter nachfolgendem Link:
Eingang für Menschen mit Behinderung
Der Zugang für Menschen mit Behinderung befindet sich im Neubau des Amtsgerichts (weißes Gebäude). Da das Hauptgebäude und das Nebengebäude (Familiengericht) unter Denkmalschutz stehen, ist kein barrierefreier Zugang möglich. Menschen mit Behinderung sollten deshalb insbesondere bei Ladungen zu Verhandlungen in Saal 101 und bei Verhandlungen im Familiengericht telefonisch um eine Verlegung bitten.
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Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz
Zugangskontrollen: Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.
Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Nauen ist das Rauchen nicht gestattet.
Zugangskontrollen: Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.
Für etwaige Zutrittskontrollen führen Sie bitte Ausweispapiere (Bundespersonalausweis/Reisepass oder Dienstausweis) mit.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Nauen ist das Rauchen nicht gestattet.